Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1

Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt für die Jahresrechnung 2011 Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO.

 

 

 


Die Jahresrechnung 2011 ist örtlich geprüft und wurde durch Beschluss vom 20.09.2016 festgestellt.

 

Nach Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) in der seit 01.08.2004 geltenden Fassung schließt sich an die Feststellung der Jahresrechnung die Entlastung an.

 

Der Gemeinderat fasst nach kurzer Beratung nachfolgenden


Anwesend:

15

/ mit

14

gegen

1

Stimmen