Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt für die Jahresrechnung 2011 Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO.
Die Jahresrechnung 2011 ist örtlich geprüft und wurde durch Beschluss vom 20.09.2016 festgestellt.
Nach Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) in der seit 01.08.2004 geltenden Fassung schließt sich an die Feststellung der Jahresrechnung die Entlastung an.
Der Gemeinderat fasst nach kurzer Beratung nachfolgenden
Anwesend: |
15 |
/ mit |
14 |
gegen |
1 |
Stimmen |