Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 3

Beschluss:

 

Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, ein Modernisierungsgutachten für das Anwesen Hauptstraße 7 im Wege eines Wettbewerbs zu vergeben. Dazu sind mindestens drei Angebote leistungsfähiger und einschlägig erfahrener Planungsbüros einzuholen.

 

Der Untersuchungsrahmen ergibt sich aus der von dem Büro „STADT UND RAUM“ in Zusammenarbeit mit der Verwaltung erstellten „Beschreibung von Umfang und Gliederung des Modernisierungsgutachtens für das Gebäude Hauptstraße 7“ vom 06./09.09.2016.


Die Nutzung und entsprechende Ertüchtigung des Anwesens Hauptstraße 7 für gemeindliche und gegebenenfalls sonstige Zwecke erfordert bauliche Maßnahmen. Um feststellen zu können, wie und mit welchem finanziellen Aufwand die vorgesehenen  Nutzungen realisiert werden können, bedarf es eines sogenannten „Modernisierungsgutachtens“, auf das als Teil der Städtebauförderungsmaßnahme „Ortskern Bubenreuth“ aus dem Programm „Soziale Stadt“ grundsätzlich ein staatlicher Zuschuss in Höhe von 60 % gewährt wird.

 

Die in der Sitzung am 26.07.2016 unter TOP 61 nichtöffentlich behandelte Vorlage 054/2016 sah dazu vor, dem Bürgermeister zur Beauftragung des Modernisierungsgutachtens Vollmacht zu erteilen. Ohne in der Sache zu beschließen hat der Gemeinderat die Angelegenheit in einen zwischenzeitlich durchgeführten interfraktionellen Workshop verwiesen, der jedoch keine Priorisierung der unter Nr. 2 Buchst. a bis h, S. 12 ff des „Planungsstandes Hauptstraße 7“ beschriebenen Nutzungen vorgenommen hat. Dies erscheint jedoch auch aus Sicht des Zuwendungsgebers erforderlich, um nicht ein „nach allen Seiten offenes“, sondern zielorientiertes Modernisierungsgutachten erstellen lassen zu können.

 

In einer ersten Stufe sollen im Modernisierungsgutachten die priorisierten Nutzungen auf Realisierbarkeit und Kosten analysiert werden. Die sich daraus ergebenden Alternativen, Kombinationen und Varianten der Nutzungsmöglichkeiten müssen sodann nach ihrer Wirtschaftlichkeit („Kosten-Nutzen-Relation“) bewertet werden. Daraus werden sich letztlich Baumodelle (Planungsobjekte) ergeben, mit denen sich der Gemeinderat im Rahmen der beabsichtigten Klausur intensiv befassen kann, um sich schließlich auf das die Anforderungen am besten erfüllende konkrete Baumodell festzulegen.

 

In der zweiten Stufe des Modernisierungsgutachtens werden dann für dieses Planungsobjekt eine sogenannte „Vorplanung“ einschließlich einer Kostenberechnung nach Bauteilen sowie ein „städtebaulicher Entwurf“ erstellt.

 

GRM Seuberth weist darauf hin, dass bereits vor eineinhalb Jahren ein Gutachten erstellt worden sei. Er äußert Bedenken über die Höhe der Investitionskosten beim Erwerb des Anwesens Hauptstraße 7, da dadurch andere Projekte wie SVB oder Straßenerhaltungsarbeiten nicht mehr berücksichtigt werden könnten.

 

Nach kurzer Beratung fasst der Gemeinderat folgenden

 

 

 


Anwesend:

15

/ mit

12

gegen

3

Stimmen