Beschluss: zurückgestellt

Beschluss:

 

(zurückgestellt)


Sachverhalt:

 

Auf den vorhergehenden TOP 73.1 wird Bezug genommen. Zwar ist für die elektronische Ladung zu Sitzungen nicht erforderlich, die von der AKDB angebotene „Mandatos-App“ als zusätzliches Modul des hier verwendeten Sitzungsdienstprogramms (Ratsinformationssystems) zu erwerben, aber deren Einsatz vereinfacht die Nutzung und Handhabung der bei elektronischer Ladung nur noch virtuell zur Verfügung gestellten Sitzungsunterlagen erheblich;

 

Die Kosten der App (Komplett-Paket über alle Komponenten) betragen einmalig 4.498,20 EUR, die monatlichen Kosten der Wartung belaufen sich auf 94,01 EUR, also auf 5.640,60 EUR für einen Zeitraum von fünf Jahren.

 

Zur Nutzung müssten die Gemeinderatsmitglieder ihre eigenen (vorhandenen oder erst zu erwerbenden) Endgeräte einsetzen, die sich aber über die um 10,00 EUR erhöhte Sitzungspauschale refinanzieren.

 

Im Haushalt 2016 sind für den Erwerb der App und für deren Wartung keine ausreichenden Haushaltsmittel mehr vorhanden. Die Ausgaben müssten demnach überplanmäßig getätigt werden. Der Erste Bürgermeister darf über einzelne überplanmäßige Ausgaben bis zur Höhe von 5.000,00 EUR selbst entscheiden (§ 12 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c der Geschäftsordnung) – bei über einen nicht bestimmbaren Zeitraum wiederkehrenden Ausgaben ist der fünffache Jahresbetrag anzusetzen (§ 12 Abs. 3 GesO). Die Entscheidung liegt demnach – wegen der Höhe der Wartungskosten – beim Gemeinderat.

 

In der Aussprache wird erkennbar, dass sich bisher nur wenige Gemeinderatsmitglieder mit einer papierlosen Ladung anfreunden können, so dass die Anschaffung der App zunächst unwirtschaftlich erscheint. Einvernehmlich wird eine Entscheidung deshalb vorerst zurückgestellt.