Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Gemeinde Bubenreuth macht folgende Einwände zum Vorentwurf des Bebauungsplans „Heideweg“ der Gemeinde Langensendelbach geltend:

 

Nach Auffassung der Gemeinde tangiert die angedachte Bebauung an sich zwar keine eigenen Belange, jedoch beabsichtigt die Gemeinde Langensendelbach, im Rahmen der Abwasserentsorgung im Trennsystem das anfallende Regenwasser in einen Weiher als Vorfluter einzuleiten. Dieser Weiher ist Teil einer Weiherkette und liegt direkt östlich oberhalb des Rothweihers und ist damit im unmittelbaren Zusammenhang mit den Hochwasserschutzmaßnahem der Gemeinde Bubenreuth zu betrachten. Es ist nach einer ersten Einschätzung möglich, dass Belange der Gemeinde Bubenreuth in Bezug auf den Hochwasserschutz in nicht unerheblichem Maß betroffen werden. Die Gemeinde Langensendelbach hat mit Berechnung eines geeigneten Fachbüros nachzuweisen, dass die geplante Niederschlagswasserableitung keinerlei Beeinträchtigung der Hochwasserschutzmaßnahmen der Gemeinde Bubenreuth mit einer Bemessung von derzeit HQ100 + 15 bewirkt. Im Zuge des erforderlichen wasserrechtlichen Verfahrens ist auch das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg als Fachbehörde zu beteiligen.


Die Gemeinde Langensendelbach beabsichtigt, für das Gebiet „Heideweg“ in Bräuningshof einen Bebauungsplan aufzustellen. Hierzu wird die Gemeinde Bubenreuth als Träger öffentlicher Belange um eine Stellungnahme im Rahmen des § 4 Abs. 1 BauGB gebeten.

 

Nach Auffassung der Verwaltung tangiert die angedachte Bebauung an sich zwar keine Belange der Gemeinde Bubenreuth, jedoch beabsichtigt die Gemeinde Langensendelbach, im Rahmen der Abwasserentsorgung im Trennsystem das anfallende Regenwasser in einen Weiher als Vorfluter einzuleiten. Dieser Weiher ist Teil einer direkt östlich oberhalb des Rothweihers liegenden Weiherkette und steht damit im unmittelbaren Zusammenhang mit den Hochwasserschutzmaßnahmen der Gemeinde Bubenreuth. Es ist nach einer ersten Einschätzung dadurch möglich, dass Belange der Gemeinde Bubenreuth in Bezug auf den Hochwasserschutz in nicht unerheblichem Maß betroffen werden. Deshalb sollte die Gemeinde Bubenreuth Einwände geltend machen wie im Beschlussvorschlag ausgeführt.

 

In der anschließenden Diskussion wird angeregt, den Beschlusstext mit dem Hinweis zu ergänzen, dass die Bemessung des Hochwasserschutzes derzeit HQ100 + 15 betrage.

 

Sodann fasst der Gemeinderat folgenden


Anwesend:

14

/ mit

14

gegen

0

Stimmen