Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Gemeinde Bubenreuth stimmt dem folgenden Vorgehen zu:

 

Der Schulverband löst gegenüber der bisherigen „Eigentümergemeinschaft Baiersdorf, Bubenreuth, Möhrendorf“ den Restbuchwert des Schulvermögens ab und wird dadurch dessen neuer Eigentümer.

 

Im Falle der Auflösung des Schulverbandes geht dessen Eigentum wieder auf die bisherigen Mitglieder der Eigentümergemeinschaft über.

 

Der Erste Bürgermeister als Verbandsrat und Vertreter der Gemeinde Bubenreuth als Schulverbandsmitglied wird beauftragt, einer diesbezüglichen Regelung zuzustimmen.

 

Der Anteil der Gemeinde Bubenreuth an der Instandhaltungsrücklage beträgt € 65.225,36.

 

Das Vermögen der Eigentümergemeinschaft wird nach Anteilen der Kommunen (Baiersdorf 47,84 %, Bubenreuth 27,60 % und Möhrendorf 24,56 %) zurückgezahlt.

 

Der Schulverband kann das Schulgebäude und das Grundstück nicht weiterveräußern.

 

 


Die „Eigentümergemeinschaft Hauptschule Baiersdorf“ (Baiersdorf 47,84%, Bubenreuth 27,60% und Möhrendorf 24,56%) hat gemeinsam mit dem Landratsamt (Rechtsaufsicht) eine mögliche Lösung besprochen, die dem Schulverband vorgeschlagen werden soll, und zwar wie folgt:

 

Der Schulverband löst den Restbuchwert des Schulvermögens ab, wodurch alle sieben Gemeinden mittelbar Eigentümer des Schulgebäudes werden. Folge wäre, dass dann alle Kosten der erforderlichen Gebäudesanierung vom Schulverband zu tragen sind. Wenn – wovon auszugehen ist – der Schulverband für die Sanierung Kredite aufnimmt, wird der dafür zu leistende Schuldendienst über Umlagen auf alle Verbandsmitglieder verteilt.

 

Im Falle der Auflösung des Schulverbandes würde die Liegenschaft wieder an die Eigentümergemeinschaft zurückfallen.

 

Ein Austritt einzelner Gemeinden aus dem Schulverband ist nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz nur möglich, wenn ihr Gemeindegebiet vollständig aus dem Schulsprengel herausgenommen werden sollte. Änderungen des Schulsprengels erfolgen nur mittels gemeinsamer staatlicher Verfügung (Rechtsverordnung) der beteiligten Regierungen von Mittelfranken und Oberfranken.

 

Der Vorsitzende informiert, bei dem 35 Jahre alten Schulgebäude sei innerhalb der nächsten fünf Jahre mit einer Generalsanierung zu rechnen. Der finanzielle Gesamtaufwand dafür würde rund 4 – 5 Mio. Euro betragen.

 

In der anschließenden Diskussion wird vorgeschlagen, den Beschlussvorschlag zu ergänzen. Sodann fasst der Gemeinderat nachfolgenden

 

 

 

 


Anwesend:

15

/ mit

15

gegen

0

Stimmen