Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur  Errichtung von temporären Baustelleneinrichtungsflächen für Bodenumschlag und zum Betrieb einer Prallbrechanlage auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 335, 336 und 336/4, westlich der Bahnlinie bei den Langwiesen, wird erteilt. Der Prallbrecher darf nur in dem absolut notwendigen zeitlichen Umfang betrieben werden, höchstens jedoch für die Dauer von zwei Wochen. Die Bevölkerung ist vor übermäßigen Staub- und Lärmimmissionen zu schützen, dazu geeignete Maßnahmen sind auf jeden Fall zu ergreifen. Die gesamten Maßnahmen sind bis spätestens 30.05.2017 abzuschließen.


Im Zuge des weiteren Ausbaus der ICE-Strecke im Planungsabschnitt 17 Erlangen Nord zwischen Bubenreuth und Baiersdorf hat die mit der Bauausführung beauftragte Baufirma einen Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer temporären Baustelleneinrichtungsfläche für Bodenumschlag und einer Prallbrechanlage auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 335, 336 und 336/4, westlich der Bahnlinie bei den Langwiesen eingereicht (siehe Anlage). Errichtung und Betrieb dieser Anlage im Außenbereich sind baugenehmigungspflichtig, da nicht vom Planfeststellungsbeschluss umfasst.

 

Nach Einschätzung der Gemeinde stellen nicht die Umschlag- bzw. Lagerflächen das große Problem dar, sondern die Prallbrechanlage (eine Art Schredder zur Zerkleinerung von altem Gleisbaumaterial/Schotter zur Wiederverwendung). Deren Betrieb ist zwar mit erheblichen Emissionen verbunden, aber auf lediglich ca. 14 Tage beschränkt, und günstigstenfalls dämpft die bereits errichtete Schallschutzwand der Bahn den Lärm. Die Lagerflächen bzw. die Baustelleneinrichtungsfläche an sich soll in der Kernbauzeit von August 2016 bis Mai 2017 in Betrieb sein. Das Landratsamt hat im Vorfeld schon angekündigt, dass naturschutz- und immissionsschutzrechtliche Prüfungen noch durchgeführt werden müssen; auch ist eine Verdachtsfläche für Bodendenkmäler betroffen.

 

Wägt man die negativen Wirkungen (Lärm, Staub) gegen die positiven (keine Belästigung der Bevölkerung durch LKW-Verkehr im Ort, falls doch die planfestgestellten Vorbehaltsflächen der Bahn östlich der Bahnlinie genutzt werden müssten) ab, so würde die Verwaltung empfehlen, diesem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Sollten anlässlich der Prüfung durch das Landratsamt gravierende Punkte (z.B. Aufdeckung eines Bodendenkmals etc.) gegen die Errichtung dieser Umschlagfläche bzw. des Kompaktbrechers sprechen, wird dies durch die Baugenehmigungsbehörde gegenüber dem Antragsteller entsprechend per Bescheid entschieden.

 

In der anschließenden Aussprache äußert GRM Paulus Bedenken, ob seitens der Baufirma der von der Gemeinde genehmigte zeitliche Umfang auch tatsächlich eingehalten werde.

 

Nach ausführlicher Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden:

 

 


Anwesend:

14

/ mit

12

gegen

2

Stimmen