Sitzung: 05.07.2016 Gemeinderat
Der Vorsitzende und Helmut Racher informieren über den Stand des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan „Hoffeld“.
Ausgehend vom „Planungsstand Hoffeld“ vom 01.03.2016 habe sich die Lage nach Besprechung mit einem beauftragten Rechtsanwalt am 25.04.2016 wie folgt weiterentwickelt:
1.
Umlegungsverfahren
Das Umlegungsverfahren ist
in dem kleinen Geltungsbereich wegen des hohen Bedarfs an öffentlichen Flächen
nicht sachgerecht durchführbar. Da ein größerer Umlegungsbereich erforderlich
ist, erfolgt die Rückkehr auf das Planungskonzept B6 mit Einbeziehung der
bisher ausgesparten unbebauten rückwärtigen Flächen der bebauten Grundstücke an
der Scherleshofer Straße.
2.
Stark erweiterter Geltungsbereich
Wegen der umfangreichen Erweiterung des Geltungsbereichs wird der
geänderte Vorentwurf noch einmal ausgelegt, der erste Verfahrensschritt also
noch einmal wiederholt (einschließlich Änderung des Aufstellungsbeschlusses).
3.
Detailliertes Lärmgutachten
Ein detailliertes Lärmgutachten soll die Immissionssituation in dem
vergrößerten Geltungsbereich ermitteln. Ebenso aber auch die vom Gebiet
ausgehenden Emissionen, da sich in unmittelbarer Nachbarschaft (südliches Ende
der Scherleshofer Straße, Gartenstraße) ein „faktisches allgemeines Wohngebiet“
befindet, das vor dem Lärm aus dem Gewerbegebiet geschützt werden muss.
4.
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
Das Landratsamt, Untere Naturschutzbehörde, fordert zur umfassenden
Ermittlung des Abwägungsmaterials eine „spezielle artenschutzrechtliche
Prüfung“ (saP), die beauftragt worden ist. Die saP erstreckt sich über eine
Vegetationsperiode. Ergebnisse darüber liegen demnach erst im Herbst 2016 vor.
5.
Verlängerung der Veränderungssperre
Aus den dargestellten verfahrensrechtlichen Gründen muss die Veränderungssperre
rechtzeitig vor Oktober 2016 um ein Jahr verlängert werden.
6.
Wertgutachten für ausgewählte Grundstücke
Anhand von
exemplarisch ausgewählten Grundstücken erfolgen Wertermittlungen, die beauftragt worden sind. Damit wird eine
abgesicherte Verhandlungsgrundlage geschaffen, sollten Grundstückseigentümer im
weiteren Verfahren Verkaufsbereitschaft signalisieren (der bisher angebotene
Betrag „gegebenenfalls + X“ wird konkretisiert).