Der Vorsitzende und Helmut Racher informieren über den Stand des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan „Hoffeld“.

 

Ausgehend vom „Planungsstand Hoffeld“ vom 01.03.2016 habe sich die Lage nach Besprechung mit einem beauftragten Rechtsanwalt am 25.04.2016 wie folgt weiterentwickelt:

 

1.    Umlegungsverfahren

Das Umlegungsverfahren ist in dem kleinen Geltungsbereich wegen des hohen Bedarfs an öffentlichen Flächen nicht sachgerecht durchführbar. Da ein größerer Umlegungsbereich erforderlich ist, erfolgt die Rückkehr auf das Planungskonzept B6 mit Einbeziehung der bisher ausgesparten unbebauten rückwärtigen Flächen der bebauten Grundstücke an der Scherleshofer Straße.

2.    Stark erweiterter Geltungsbereich

Wegen der umfangreichen Erweiterung des Geltungsbereichs wird der geänderte Vorentwurf noch einmal ausgelegt, der erste Verfahrensschritt also noch einmal wiederholt (einschließlich Änderung des Aufstellungsbeschlusses).

3.    Detailliertes Lärmgutachten

Ein detailliertes Lärmgutachten soll die Immissionssituation in dem vergrößerten Geltungsbereich ermitteln. Ebenso aber auch die vom Gebiet ausgehenden Emissionen, da sich in unmittelbarer Nachbarschaft (südliches Ende der Scherleshofer Straße, Gartenstraße) ein „faktisches allgemeines Wohngebiet“ befindet, das vor dem Lärm aus dem Gewerbegebiet geschützt werden muss.

4.    Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

Das Landratsamt, Untere Naturschutzbehörde, fordert zur umfassenden Ermittlung des Abwägungsmaterials eine „spezielle artenschutzrechtliche Prüfung“ (saP), die beauftragt worden ist. Die saP erstreckt sich über eine Vegetationsperiode. Ergebnisse darüber liegen demnach erst im Herbst 2016 vor.

5.    Verlängerung der Veränderungssperre

Aus den dargestellten verfahrensrechtlichen Gründen muss die Veränderungssperre rechtzeitig vor Oktober 2016 um ein Jahr verlängert werden.

6.    Wertgutachten für ausgewählte Grundstücke

Anhand von exemplarisch ausgewählten Grundstücken erfolgen Wertermittlungen, die beauftragt worden sind. Damit wird eine abgesicherte Verhandlungsgrundlage geschaffen, sollten Grundstückseigentümer im weiteren Verfahren Verkaufsbereitschaft signalisieren (der bisher angebotene Betrag „gegebenenfalls + X“ wird konkretisiert).