Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Dem Antrag der Katholischen Kirchenstiftung „Maria Heimsuchung“ vom 14.06.2016 wird nur soweit entsprochen, als die Gemeinde Bubenreuth von den im Kindergarten St. Marien zur Aufnahme vor dem vollendeten dritten Lebensjahr vorgesehenen Kindern nur die mit dem erhöhten Gewichtungsfaktor 2,0 über das gesamte Kindergartenjahr 2016/2017 fördert, die ab 30.11.2016 das dritte Lebensjahr vollenden werden. Dies betrifft 2 Kinder. Die gesetzliche Förderung der noch nicht dreijährigen Kinder mit dem Gewichtungsfaktor 2,0 bleibt unberührt.

 


Den Kindergärten wurde in der Vergangenheit eine freiwillige Förderung von Kindern unter drei Jahren mit Gewichtungsfaktor 2,0 für das gesamte Kindergartenjahr genehmigt. Diese Genehmigung galt auch dann mit dem Gewichtungsfaktor 2,0, wenn das jeweilige Kind im Laufe des vollständigen Kindergartenjahres das dritte Lebensjahr vollendet hat.

 

Die katholische Kirchenstiftung „Maria Heimsuchung“ hat mit Datum vom 14.06.2016 wieder einen Antrag gestellt, diese Regelung auch im Kindergartenjahr 2016/2017 für 6 Kinder anzuwenden. Von diesen 6 Kindern vollenden 3 Kinder im Oktober 2016, einKind im November 2016 sowie 2 Kinder im Dezember 2016 das 3. Lebensjahr.

 

Mit Beschlüssen vom 18.03.2014 und 08.04. 2014 hat der Gemeinderat jedoch seine bisher geübte Praxis dahin gehend eingeschränkt, dass noch nicht dreijährige Kinder über das gesamte Betreuungsjahr als Krippenkinder in den örtlichen Kindergärten nur noch dann mit dem Gewichtungsfaktor 2,0 gefördert werden, wenn sie erst nach dem 30.11. des dem Betreuungsjahr vorausgehenden dritten Jahres geboren sind.

 

Auf Anfrage von GRM Meyer nach der Auslastung der evangelischen Kinderkrippe teilt der Vorsitzende mit, die Kinderkrippen wären bis in die nächsten Jahre ausgebucht. Für den derzeit neu errichteten Hort sind zum jetzigen Zeitpunkt 48 Kinder angemeldet.

 

Nach kurzer Beratung fasst der Gemeinderat folgenden


Anwesend:

14

/ mit

14

gegen

0

Stimmen