Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid von N.N. zur Nutzungsänderung einer Halle für den Sport in ein Wohnheim oder Wohngebäude auf dem Grundstück Fl.-Nr. 56, Frankenstraße 51a, kann nicht erteilt werden. Zum einen sprechen die Festsetzungen des aktuellen Flächennutzungsplanes dagegen und zum anderen sind nicht unerhebliche immissionsschutzrechtliche Probleme bei der Verwirklichung von Wohnnutzung so nah an den bestehenden Emissionsquellen Eisenbahn, Staatsstraße und Autobahn zu erwarten (siehe Posteläcker, Hoffeld).

 


Sachverhalt:

 

Das wegen der Nutzungsänderung angefragte Gebäude liegt auf einem Grundstück, das nicht innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans liegt. Der dort vorhandene Flächennutzungsplan weist es aber als „Gemeinbedarfsfläche für sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ auf. Unmittelbar nördlich davon befindet sich eine größere Grundstücksfläche, die als „Öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportanlagen“ bezeichnet ist. Südlich des fraglichen Grundstücks liegen Flächen gleicher Zweckbestimmung bzw. mit dem Vermerk „Feuerwehr“. Westlich bzw. östlich davon „Bahnanlagen“ respektive „Allgemeine Wohnbauflächen“.

 

Da die beabsichtigte Nutzungsänderung ganz eindeutig nicht den Vorgaben des Flächennutzungsplanes entspricht und zudem von der Lage her bei einer Wohnnutzung durchaus die von anderen Vorhaben her bekannten Probleme mit dem Immissionsschutz zu klären sind, der Flächennutzungsplan geändert werden und zudem bei der Größe und Ausdehnung evtl. sogar ein (vorhabenbezogener) Bebauungsplan aufgestellt werden müsste, können für eine Entscheidung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens momentan noch keine Argumente Für oder Wider angegegeben werden. Die Verwaltung wird jedoch versuchen bis zur Sitzung hier belastbare Informationen zu erhalten. Dies auch im Hinblick auf eine evtl. Nutzungsänderung weiterer, von dem vorliegenden Antrag auf Vorbescheid nicht erfasster Grundstücke in der näheren Umgebung.


Anwesend:

5

/ mit

5

gegen

0

Stimmen