Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Nachtrag Nr. 1 vom 31.03.2016 zu den Baumeisterarbeiten im Zusammenhang mit der Errichtung eines Kinderhorts in Höhe von 36.086,19 EUR brutto soll der Firma GS Schenk GmbH aus Fürth erteilt werden. Dieser Nachtrag ist notwendig, da die ursprünglich geplante Entwässerung von Niederschlags- und Schmutzwasser in den Hauptkanal in der Binsenstraße aus hydraulischen Gründen nicht möglich ist und die mit vorliegendem Nachtrag Nr. 1 abgedeckte Alternative die kostengünstigste und nachhaltigste Variante darstellt.


Sachverhalt:

 

Die Baumeisterarbeiten (Erdbau, Leitungsbau, Fundament, Rohbau) für den Kinderhort wurden bereits am 16.02.2016 in Höhe von 196.417,81 EUR brutto durch den Gemeinderat vergeben. Im Laufe der Ausführungsplanung stellte sich jedoch heraus, dass der ursprünglich vorgesehene Anschluss der kompletten Entwässerung des Horts (Regen- und Schmutzwasser) an den Kanal in der Binsenstraße aus hydraulischen Gründen doch nicht möglich ist. Als Alternative bietet sich die gesplittete Entwässerung des Schmutzwassers über eine Hebeanlage und eine Druckleitung in die Binsenstraße und die Entwässerung des Regenwassers über eine kleine Rückhaltung (Rigolenanlage) in den vorhandenen Entwässerungskanal der Schule und von dort in den Hauptkanal in die Frankenstraße an (siehe ausführliche Erläuterung von ecoplan in der Anlage). Diese Mehrkosten sind im vorliegenden 1. Nachtrag enthalten, dessen Beauftragung von Seiten der Verwaltung empfohlen wird.

 


Anwesend:

5

/ mit

4

gegen

1

Stimmen