Beschluss: Kenntnis genommen

Der Vorsitzende gibt Folgendes zur Kenntnis:

 

  1. Der Vorsitzende gibt zur Kenntnis, dass der Erwerber eines Teils des Anwesens Hauptstraße 7 beabsichtigt, die Bebauung im nördlichen Teil des Grundstücks nicht in West-Ost-Richtung, sondern eher in Nord-Süd-Richtung auszuführen („längs“ des Baugrundstücks). Die Hauseingänge wären dann vom vorhandenen Rad- und Fußweg zwischen Hauptstraße und Wiesenweg aus zu erreichen, evtl. könnte dieser Weg auch verbreitert werden. Auf Nachfrage teilt er mit, dass die Tiefgaragenlösung bestehen bleiben soll. Tendenziell könnten sich die anwesenden Bauausschussmitglieder mit dieser Lösung einverstanden erklären, verbindliche Aussagen können aber erst nach Vorliegen der vollständigen Planunterlagen getroffen werden.

 

 

Anfragen von Seiten der Bauausschussmitglieder:

 

  1. GRM Leyh erklärt, dass er im schon zugesandten Protokoll der Bauausschusssitzung vom 12.04.2016 den Hinweis vermisst, dass er die fehlende Unterstützung des Landratsamtes beim Vollzug der gemeindlichen Stellplatz- und Garagensatzung in dieser Sitzung gerügt hat. Da die Genehmigung der fraglichen Sitzungsniederschrift nicht heute, sondern in der nächsten Sitzung des Bauausschusses abgehandelt wird, sagt der Vorsitzende entsprechende Klärung bis dahin zu.