Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Beschluss:

 

Angesichts der derzeit im Bau befindlichen umfangreichen Lärmschutzmaßnahmen der Deutschen Bahn AG und der Gemeinde Bubenreuth, die in das vorhandene Datenmaterial bisher nicht eingeflossen sind, bedarf es einer Neubewertung der Lärmsituation, die für 2018/2019 vorgesehen ist.

 

In die Neubewertung der Lärmsituation müssen die derzeit schon vorhandenen Lärmschutzanlangen an der Damaschkestraße bzw. die dann fertiggestellten Lärmschutzanlagen der Bahn und der Gemeinde Bubenreuth im Bereich der Posteläcker Eingang finden. Sollte sich dabei wider Erwarten herausstellen, dass immer noch ein Lärmschwerpunkt gegeben ist, wird die Gemeinde Bubenreuth die Planungen in Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken gegebenenfalls wieder aufnehmen.

 

Bis zu der Neubewertung wird die Lärmaktionsplanung für den von der Staatsstraße St 2244 ausgehenden Lärm vorläufig ausgesetzt.


 

Die Europäische Union hat den Umgebungslärm als eines der größten Umweltprobleme in Industriestaaten erkannt und im Jahr 2002 die EG-Umgebungslärmrichtlinie eingeführt. Ziel dieser Richtlinie ist es, europaweit schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, sie zu mindern und ihnen vorzubeugen. Letztmals mussten im Jahr 2012 lärmkritische Bereiche genau erfasst und in Lärmkarten veröffentlicht werden. So wurden vom Bayerischen Landesamt für Umwelt alle Autobahnen sowie Bundes- und Staatsstraßen außerhalb von Ballungsräumen kartiert, die laut offizieller Verkehrszählung 2010 durch mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeuge pro Jahr belastet sind. Dies entspricht einer durchschnittlichen Verkehrsbelastung von mehr als 8.200 Kraftfahrzeugen pro Tag. Die Lärmkarten für Bayern sind unter der Adresse www.umgebungslaerm.bayern.de veröffentlicht.

 

Ebenso wurden vom Eisenbahn-Bundesamt Lärmkarten für alle Haupteisenbahnstrecken erstellt, die ein Verkehrsaufkommen von mehr als 60.000 Zügen pro Jahr (durchschnittlich mehr als 160 Züge pro Tag) aufweisen. Die Lärmkarten des Eisenbahn-Bundesamtes sind unter www.eba.bund.de abrufbar.

 

Dort, wo im Wohnumfeld u.a. von Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken hohe Lärmbelastungen auftreten, sind gemäß § 47d Abs. 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) Lärmaktionspläne mit Minderungsmaßnahmen unter Beteiligung der Öffentlichkeit in Erwägung zu ziehen und ggf. aufzustellen. Als hohe Lärmbelastung wird angesehen, wenn

·         bei Straßen
24-Stunden-Werte (LDEN) von größer 67 dB(A) und
Nachtwerte (LNight) von größer 57 dB(A) ermittelt wurden,

·         bei Schienenwegen
24-Stunden-Werte (LDEN) von größer 70 dB(A) und
Nachtwerte (LNight) von größer 60 dB(A) ermittelt wurden.

 

Für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen für Bundesautobahnen sind die Regierungen und für Haupteisenbahnstrecken des Bundes seit 2015 das Eisenbahn-Bundesamt (vorher auch dafür die Regierungen) zuständig. Für Bundes- und Staatsstraßen liegt die Verantwortung bei den Gemeinden. Zu beachten ist dabei die Einvernehmensregelung in Art. 8 a des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes. Danach bedürfen Lärmaktionspläne des gegenseitigen Einvernehmens von Regierung und betroffener Gemeinde.

 

Nach den uns vom Landesamt für Umwelt zur Verfügung gestellten Materialien sind in Bubenreuth etwa 100 Einwohner einem von Autobahn und Staatsstraße ausgehenden Lärm ausgesetzt, der den Nachtwert (LNight) von 57 dB(A) überschreitet; von dem maßgeblichen 24-Stunden-Wert (LDEN) von größer 67 dB(A) sind dahingegen keine Bubenreuther betroffen.

 

Nach den uns vom Eisenbahn-Bundesamt bzw. der Regierung von Mittelfranken vorliegenden Daten sind in Bubenreuth ebenfalls etwa 100 Einwohner einem von der Bahnstrecke ausgehenden Lärm ausgesetzt, der den Nachtwert (LNight) von 60 dB(A) überschreitet; von dem maßgeblichen 24-Stunden-Wert (LDEN) von größer 70 dB(A) sind dahingegen wiederum keine Bubenreuther betroffen.

 

In die Betrachtungen sind aber weder die an der Damaschkestraße bereits vorhandenen noch die von der Bahn im Zusammenhang mit dem Streckenausbau und von der Gemeinde für den Bereich Posteläcker derzeit errichteten Lärmschutzanlagen eingegangen. Dabei geht die Regierung von Mittelfranken davon aus, dass die Lärmschutzanlagen der Bahn zumindest teilweise auch den von der Autobahn ausgehenden Lärm abschirmen. Nach Fertigstellung der jetzt noch im Bau befindlichen Lärmschutzanlagen muss eine Neubewertung der Lärmsituation erfolgen. Die Lärmaktionsplanungen der Regierung von Mittelfranken bzw. des Eisenbahn-Bundesamtes wurden deswegen bis dorthin ausgesetzt (Schreiben der Regierung von Mittelfranken vom 30.03.2011 bzw. vom 04.02.2015).

 

Aus den gleichen Gründen besteht auch seitens der Gemeinde Bubenreuth derzeit im Hinblick auf den von der Staatsstraße ausgehenden Lärm kein Handlungsbedarf.

 

Nach kurzer Aussprache beschließt der Gemeinderat wie folgt:


Anwesend:

16

/ mit

16

gegen

0

Stimmen