Beschluss:
Die Gemeinde Bubenreuth erlässt folgende Satzung:
HAUSHALTSSATZUNG
der Gemeinde Bubenreuth
für das Haushaltsjahr 2016
vom (Ausfertigungsdatum)
Auf
Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der
als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit
festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 8.790.650 EUR
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.332.800 EUR
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die
Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt
festgesetzt:
1.
Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 360 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 360
v.H.
2. Gewerbesteuer 360
v.H.
§ 5
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan wird auf 450.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt
mit dem 1. Januar 2016 in Kraft.
(Ausfertigung)
Anlagen:
Haushaltsplan 2016
mit Anlagen (bereits übersandt)
Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2016 wurden im Finanzausschuss vorberaten und einvernehmlich in die vorliegende Fassung vom 31.03.2016/01.04.2016 gebracht, die dem Gemeinderat zur Beschlussfassung anempfohlen wird.
Anwesend: |
17 |
/ mit |
9 |
gegen |
8 |
Stimmen |