Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 8

Beschluss:

 

Die Gemeinde Bubenreuth erlässt folgende Satzung:

 

HAUSHALTSSATZUNG

 

der Gemeinde Bubenreuth

für das Haushaltsjahr 2016                                                      

 

vom (Ausfertigungsdatum)

 

 

Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:

 

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt

 

            in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                        8.790.650 EUR

 

 

und im Vermögenshaushalt

 

            in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                        3.332.800 EUR

 

ab.

 

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.    Grundsteuer

 

        a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                                     360 v.H.

 

        b) für die Grundstücke (B)                                                                               360 v.H.

 

2. Gewerbesteuer                                                                                                    360 v.H.

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 450.000 EUR festgesetzt.

 

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2016 in Kraft.

 

 

 

 

(Ausfertigung)

 

 

 

Anlagen:

 

Haushaltsplan 2016 mit Anlagen (bereits übersandt)

 


Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2016 wurden im Finanzausschuss vorberaten und einvernehmlich in die vorliegende Fassung vom 31.03.2016/01.04.2016 gebracht, die dem Gemeinderat zur Beschlussfassung anempfohlen wird.

 


Anwesend:

17

/ mit

9

gegen

8

Stimmen