Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1

Beschluss:

 

Die Gemeinde wird eine Stelle für eine/einen Freiwillige/n im Bundesfreiwilligendienst einrichten und die dafür erforderliche Anerkennung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragen.

 

Die Stelle kann ausgeschrieben werden, sobald sie anerkannt ist.


 

Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) wurde von der Bundesregierung als Nachfolger für den Zivildienst eingeführt. Alle Bürgerinnen und Bürger, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, können daran teilnehmen, unabhängig von ihrer Schulbildung. Eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht.

 

Der Einsatz dauert in der Regel zwölf Monate, mindestens jedoch sechs und höchstens 18 Monate. In Ausnahmefällen kann er bis zu 24 Monaten verlängert werden.

 

Die Einsatzzeit richtet sich nach den Arbeitszeiten der jeweiligen Einsatzstelle, grundsätzlich handelt es sich um einen ganztägigen Dienst. Für Freiwillige über

27 Jahre ist auch ein Teilzeitdienst (mehr als 20 Wochenstunden) möglich.

 

Der jährliche gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt bei einem 12-monatigen Freiwilligendienst mindestens 24 Tage. Einzelheiten sind mit der Einsatzstelle zu vereinbaren.

 

Die Freiwilligen werden in den Einsatzstellen fachlich angeleitet und besuchen regelmäßig vom Gesetzgeber vorgeschriebene Seminare, die der Weiterentwicklung der Persönlichkeitsbildung und der Förderung sozialer Kompetenzen dienen.

 

Nach Abschluss des Dienstes erhalten die Freiwilligen von der Einsatzstelle ein qualifiziertes Zeugnis sowie eine Bescheinigung über die Teilnahme.

 

Der BFD ist als freiwilliges Engagement ein unentgeltlicher Dienst. Für das Taschengeld gilt derzeit die Höchstgrenze von 372,00 EUR monatlich, die konkrete Höhe wird mit der jeweiligen Einsatzstelle vereinbart.

 

Freiwillige werden nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz so behandelt wie Beschäftigte oder Auszubildende, d.h. sie sind Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Die gesamten Beiträge, also sowohl der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmeranteil, werden von der Einsatzstelle bezahlt.

 

Der Bund erstattet den Einsatzstellen die Kosten für das Taschengeld und die Sozialversicherung bis zu folgenden Obergrenzen:

-       250,00 EUR für kindergeldberechtigte Freiwillige (noch nicht vollendetes 25. Lebensjahr)

-       350,00 EUR für Freiwillige, die das 25. Lebensjahr vollendet haben

 

Es ist geplant, den/die Freiwillige in folgenden Bereichen einzusetzen:

 

Unterstützung bei Aufbau und Organisation der

-       Flüchtlingsintegration

-       Förderung des Sports von sozialen und kulturellen Angelegenheiten (Sportverein, Bücherei, Museum, Grundschule, …)

-       Kinder- und Jugendarbeit (Jugendparlament, Jugendtreff, …)

-       Seniorenarbeit

-       der Zusammenarbeit der politischen und der kirchlichen Gemeinden in Bubenreuth

 

Voraussetzung für die Beschäftigung von Freiwilligen im Bundesfreiwilligendienst ist die Anerkennung als Einsatzstelle durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Den dafür erforderlichen Antrag hat die Verwaltung mit der genehmigenden Stelle bereits abgestimmt.

 

In der Aussprache wird die Schaffung einer Stelle im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes positiv beurteilt und verschiedene Einsatzmöglichkeiten werden angesprochen. Der Gemeinderat fasst nachfolgenden


Anwesend:

16

/ mit

15

gegen

1

Stimme