Beschluss:
Die Gemeinde wird
eine Stelle für eine/einen Freiwillige/n im Bundesfreiwilligendienst einrichten
und die dafür erforderliche Anerkennung des Bundesamts für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragen.
Die Stelle kann ausgeschrieben werden, sobald sie anerkannt ist.
Der
Bundesfreiwilligendienst (BFD) wurde von der Bundesregierung als Nachfolger für
den Zivildienst eingeführt. Alle Bürgerinnen und Bürger, die ihre
Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, können daran teilnehmen, unabhängig von
ihrer Schulbildung. Eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht.
Der
Einsatz dauert in der Regel zwölf Monate, mindestens jedoch sechs und höchstens
18 Monate. In Ausnahmefällen kann er bis zu 24 Monaten verlängert werden.
Die
Einsatzzeit richtet sich nach den Arbeitszeiten der jeweiligen Einsatzstelle,
grundsätzlich handelt es sich um einen ganztägigen Dienst. Für Freiwillige über
27 Jahre
ist auch ein Teilzeitdienst (mehr als 20 Wochenstunden) möglich.
Der
jährliche gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt bei einem 12-monatigen Freiwilligendienst
mindestens 24 Tage. Einzelheiten sind mit der Einsatzstelle zu vereinbaren.
Die
Freiwilligen werden in den Einsatzstellen fachlich angeleitet und besuchen
regelmäßig vom Gesetzgeber vorgeschriebene Seminare, die der Weiterentwicklung
der Persönlichkeitsbildung und der Förderung sozialer Kompetenzen dienen.
Nach Abschluss des
Dienstes erhalten die Freiwilligen von der Einsatzstelle ein qualifiziertes
Zeugnis sowie eine Bescheinigung über die Teilnahme.
Der BFD ist als
freiwilliges Engagement ein unentgeltlicher Dienst. Für das Taschengeld gilt
derzeit die Höchstgrenze von 372,00 EUR monatlich, die konkrete Höhe wird
mit der jeweiligen Einsatzstelle vereinbart.
Freiwillige werden
nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz so behandelt wie Beschäftigte oder
Auszubildende, d.h. sie sind Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-,
Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Die gesamten Beiträge, also
sowohl der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmeranteil, werden von der
Einsatzstelle bezahlt.
Der Bund
erstattet den Einsatzstellen die Kosten für das Taschengeld und die
Sozialversicherung bis zu folgenden Obergrenzen:
-
250,00 EUR für kindergeldberechtigte Freiwillige (noch nicht
vollendetes 25. Lebensjahr)
-
350,00 EUR für Freiwillige, die das 25. Lebensjahr vollendet haben
Es ist geplant,
den/die Freiwillige in folgenden Bereichen einzusetzen:
Unterstützung bei
Aufbau und Organisation der
-
Flüchtlingsintegration
-
Förderung des Sports von sozialen und kulturellen Angelegenheiten
(Sportverein, Bücherei, Museum, Grundschule, …)
-
Kinder- und Jugendarbeit (Jugendparlament, Jugendtreff, …)
-
Seniorenarbeit
-
der Zusammenarbeit der politischen und der kirchlichen Gemeinden
in Bubenreuth
Voraussetzung für die Beschäftigung von Freiwilligen im Bundesfreiwilligendienst ist die Anerkennung als Einsatzstelle durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Den dafür erforderlichen Antrag hat die Verwaltung mit der genehmigenden Stelle bereits abgestimmt.
In der Aussprache wird die Schaffung einer Stelle im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes positiv beurteilt und verschiedene Einsatzmöglichkeiten werden angesprochen. Der Gemeinderat fasst nachfolgenden
Anwesend: |
16 |
/ mit |
15 |
gegen |
1 |
Stimme |