Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 1

Beschluss:

 

Die Gemeinde Bubenreuth gewährt im Haushaltsjahr 2016 Zuschüsse entsprechend der dem Haushaltsplan beigefügten Liste nach dem Stand vom 01.04.2016.

 


Gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. e der Geschäftsordnung (GesO) fällt die Entscheidung über die Gewährung von Zuschüssen mit einem Betrag von über 1.000,00 EUR im Einzelfall in die Zuständigkeit des Gemeinderats.

 

Die dem Gemeinderat zur Entscheidung vorliegende Zuschussliste (Stand vom 01.04.2016) wurde gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c GesO im Finanzausschuss vorberaten und darüber bereits Einvernehmen erzielt. Die Liste ist dem Haushaltsplan als Anlage beizufügen.

 

Der Gemeinderat fasst nachfolgenden

 

 

 


Anwesend:

17

/ mit

17

gegen

0

Stimmen