Beschluss: Kenntnis genommen

Der Vorsitzende gibt Folgendes zur Kenntnis:

 

 

  1. Der Vorsitzende erteilt dem Seniorenbeauftragten und Mitglied des Bauausschusses GRM Leyh das Wort, um über den Stand der Dinge bzgl. einer möglichen Umgestaltung des Mörsbergeigartens zu referieren. GRM Leyh erläutert, dass zwischenzeitlich mit dem dafür eingesetzten Arbeitskreis und Vertretern des Landratsamtes (Abteilung Gartenbau) Gespräche vor Ort stattgefunden haben. Hierbei wurden besonders die Möglichkeiten einer Neu- bzw. Ersatzpflanzung von z.B. der Hainbuchenhecke, der Buchsbaum-Wegeeinfassung und von Schatten spendenden Bäumen angesprochen. Auch die Aufstellung von „Bewegungsgeräten“ wurde erörtert. Das Landratsamt wird mit entsprechenden Planungen wieder an den Arbeitskreis herantreten. Als eine der vordringlichsten Maßnahmen wird die „Nachverdichtung“ bzw. der Schutz der Hainbuchenhecke angesehen.

 

  1. Der Vorsitzende gibt einen Antrag zur Nutzungsaufgabe eines Schwimmteichs auf dem Baugrundstück Fl.-Nrn. 485/88, 485/97 und 485/419, Rudelsweiherstraße 20, zur Kenntnis. Er betont, dass der vorliegende Antrag und der damit in Zusammenhang stehende Bauantrag zeigt, dass die Vorgaben des Bebauungsplanes „Rudelsweiherstraße“ durchaus – auch wirtschaftlich interessant – umsetzbar sind.

 

  1. Der Vorsitzende informiert über den Stand der Dinge bzgl. der Schaffung einer Stelle im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes (kurz: BFD oder Bufdi) in der Gemeinde Bubenreuth. 35.000 Männer und Frauen ab Beendigung der Vollzeitschulpflicht können jährlich am Bundesfreiwilligendienst teilnehmen. Eine Altersgrenze nach hinten gibt es für den Bufdi nicht. Die Aufgaben, die auf die sozial engagierten Menschen warten, sind mit denen, die im Rahmen des ausgesetzten Zivildienstes angefallen sind, identisch. Jedoch ist das Aufgabenspektrum erweitert worden. Der Bundesfreiwilligendienst kann im sozialen und ökologischen Bereich, aber auch in anderen Bereichen wie Sport, Integration und Kultur geleistet werden. Es geht also nicht nur um die Betreuung älterer und behinderter Menschen in Pflegeheimen oder um die Mithilfe in Kinderheimen und Krankenhäusern. Die nach dem Zivildienstgesetz bereits anerkannten Beschäftigungsstellen und -plätze wurden mit Einführung des Bundesfreiwilligendienstes in BFD-Stellen übergeleitet. Das mit erweiterten Aufgaben betraute und umbenannte ehemalige Bundesamt für Zivildienst erkennt zudem neue Einsatzplätze an, und zwar auch in weiteren Einsatzfeldern wie beispielsweise Sport, Integration oder Kultur. Hierzu werden mit dem dafür zuständigen Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) entsprechende Gespräche geführt.

 

 

Anfragen von Seiten der Bauausschussmitglieder werden nicht gestellt.