Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Tekturantrag von N.N. zur Errichtung eines Einfamilienhauses statt eines Zweifamilienhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 136/13, Birkenallee 82/82a wird erteilt. Die Bedingungen des Beschlusses vom 17.11.2015 werden weiterhin für erforderlich gehalten.


Sachverhalt:

 

Auf dem vorliegenden Baugrundstück wurde bereits mit Beschluss des Bauausschusses vom 17.11.2015 der Errichtung von 2 Zweifamilienwohnhäusern mit je einem Doppelparker das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die zuständige Baugenehmigungsbehörde, das Landratsamt Erlangen-Höchstadt, hat jedoch bei der Prüfung des Bauantrages festgestellt, dass die erforderlichen Abstandsflächen der beiden zu errichtenden Gebäude untereinander, auf dem gleichen Grundstück, nicht eingehalten werden und das Bauvorhaben so nicht genehmigungsfähig ist.

 

Der Bauherr hat nun umgeplant und eines der beiden Doppelhäuser soll entfallen und an seiner Stelle ein Einfamilienhaus errichtet werden. Die Abstandsflächen für diese Variante könnten dann auch auf dem Baugrundstück selbst eingehalten werden. Durch den Wegfall einer Wohneinheit würden auch die erforderlichen Stellplätze reduziert werden.

 

Das Landratsamt hat den Tekturantrag an die Gemeinde mit der Bitte um entsprechende Stellungnahme weitergeleitet (siehe Anlage).


Anwesend:

5

/ mit

5

gegen

0

Stimmen