Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Anbau an das bestehende Reihenhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 485/241, Sudentenstraße 25, wird nicht erteilt, da nach Auffassung der Gemeinde sich das Bauvorhaben nach dem Maß der baulichen Nutzung – wie in § 34 Abs. 1 BauGB gefordert - nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Auch steht zu befürchten, dass durch den geplanten Anbau die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse für die Nachbarn nicht mehr gewahrt werden (Entzug von Belüftung und Besonnung z.B.) und die Lebens- und Wohnqualität erheblich gemindert wird. Insofern werden die vorgebrachten Einwände der beteiligten Nachbarn als berechtigt angesehen.


Sachverhalt:

 

Das zum Anbau vorgesehene Reiheneckhaus liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Bubenreuth weist es als Mischgebiet (MI) aus.

 

Generell sind an diesen aus den Fünfziger- und Sechzigerjahren stammenden Häusern des Öfteren An- oder Umbauten vorgenommen worden. Auch die rückwärtigen Gärten sind zwischenzeitlich mit Garagen und Nebengebäuden in nicht unerheblichem Umfang bebaut. Bei dem vorliegenden Anbauvorhaben könnte es allerdings sein, dass das Einfügegebot des hier einschlägigen § 34 des Baugesetzbuches (BauGB) nicht in ausreichendem Maß beachtet wird, da die anliegenden Nachbargebäude im Westen und Osten doch erheblich in ihrer Nutzung beeinträchtigt werden. Es steht zu Befürchten, dass durch den geplanten Anbau sowohl Besonnung wie auch Belüftung und evtl. sogar die Privatsphäre der Nachbarn in unzulässiger Weise beeinträchtigt werden.


Anwesend:

5

/ mit

5

gegen

0

Stimmen