Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnraum an dem bestehenden Gebäude auf dem Grundstück Fl.-Nr. 152/61, Werkstättenweg 8, wird unter der Voraussetzung erteilt, dass sämtliche Abstands- und Brandschutzvorschriften sowie die gemeindliche Stellplatz- und Garagensatzung eingehalten werden.

 

Sollte der noch einzureichende Bauantrag nicht wesentlich von dem heute behandelten Antrag auf Vorbescheid abweichen, kann der Erste Bürgermeister die Angelegenheit im Rahmen der laufenden Verwaltung behandeln und an die Baugenehmigungsbehörde weiterleiten.

 


Sachverhalt:

 

Das Baugrundstück liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Die Fläche ist gem. aktuellem Flächennutzungsplan der Gemeinde Bubenreuth als Mischgebiet (MI) ausgewiesen.

 

Der Bauwerber möchte eine grundsätzliche Entscheidung darüber, ob der zusätzliche Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnzwecken möglich ist. Firsthöhe, GRZ und GFZ bleiben unverändert, da lediglich der Spitzboden (kein Vollgeschoss) nachträglich ausgebaut wird. Im Dachgeschoss ist bereits eine Wohneinheit (WE) vorhanden, durch den nachträglichen Ausbau würden in dem Gebäude dann eine Gewerbeeinheit und 2 WE untergebracht sein.

 

Die Abstandsflächen, Brandschutzvorschriften und die gemeindliche Stellplatz- und Garagensatzung sind einzuhalten.

 


Anwesend:

5

/ mit

5

gegen

0

Stimmen