Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Beschluss:

 

Der alte Weihnachtsbaum neben der Bubenruthia-Eiche wird von einer Gartenbaufirma fachgerecht gefällt und entsorgt. An seiner Stelle wird eine ca. 6,00 bis 7,00 m hohe Neuanpflanzung in Form einer Nordmanntanne oder ersatzweise einer Douglasfichte vorgenommen. Der Standort für die Neupflanzung ist gegebenenfalls zu optimieren, um den Baum leichter schmücken zu können.

 

Für die Maßnahme sind die erforderlichen Ausgabemittel in Höhe von rund 5.000 EUR im Haushalt 2016 bereitzustellen.

 


Sachverhalt:

 

Die jährliche Weihnachtsfeier am Eichenplatz findet in den letzten Jahren mehr und mehr Zulauf, ein deutliches Zeichen dafür, dass auch alte Traditionen nicht an Beliebtheit eingebüßt haben. Fast untrennbar mit der Weihnachtsfeier verbunden ist der Weihnachtsbaum in der Nordwestecke des Eichenplatzes. Dieser Baum wurde vor etlichen Jahren als Dauerlösung durch die Gemeinde gepflanzt, als Ersatz für die bis dahin jährlich immer wieder neu gekauften Bäume.

 

Durch das beständige Wachstum hat dieser Baum in der Zwischenzeit eine mehr als stattliche Höhe erreicht. Diese Höhe, verbunden mit dem nicht ganz optimalen Standort des Baumes in direkter Nachbarschaft zur alten Bubenruthia-Eiche, macht es allerdings Jahr für Jahr schwieriger, einen entsprechenden Schmuck in Form einer Weihnachtsbaumbeleuchtung zu installieren. Da ein jährliches Abnehmen und Aufbringen der umfangreichen Beleuchtungsverkabelung aus sicherheitsrechtlichen und wirtschaftlichen Erwägungen heraus nicht mehr zu vertreten war, hat sich die Verwaltung vor einigen Jahren entschlossen, diese Beleuchtung ganzjährig am Baum zu belassen. Durch das ungebremste Wachstum der Pflanze war die Beleuchtung aber schon nach kurzer Zeit im „Inneren“ des Baumes verschwunden bzw. ist an einigen Stellen sogar abgerissen. Seitdem hängen die einzelnen Lichterketten nur noch lose von der Spitze herab, was zu einem nicht unbedingt befriedigenden Gesamteindruck führt. In der Bevölkerung hat der Weihnachtsbaum daher schon die Bezeichnung „Weihnachtsrakete“ erhalten.

 

In der Beratung wird überlegt, ob der gefällte Baum noch einer gemeinnützigen Verwendung als Weihnachtsbaum zugeführt werden könnte. Der Gedanke wird jedoch verworfen, da die Gemeinde dann wohl Organisation und Kosten des Transports übernehmen müsste.

 

Schließlich folgt der Gemeinderat dem Vorschlag der Verwaltung und beschließt wie folgt:


Anwesend:

16

/ mit

16

gegen

0

Stimmen