Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1

Beschluss:

 

Die Gemeinde Bubenreuth beteiligt sich grundsätzlich und vorbehaltlich einer Förderzusage der Regierung von Mittelfranken an der Generalsanierung des fünfgruppigen Kindergartens der katholischen Kirchenstiftung Bubenreuth.

 

Die Höhe des gemeindlichen Zuschusses inklusive der staatlichen Zuweisung wird auf maximal 1.200.000 Euro festgesetzt. Der Zuschuss reduziert sich anteilig, sollten die veranschlagten Kosten in Höhe von 2.000.000 EUR unterschritten werden. Der im Zuschuss enthaltene Nettoanteil der Gemeinde wird hälftig in den Jahren 2018 und 2019 ausgezahlt.

 

Sollte durch die Ausweisung weiterer Wohngebiete und der damit verbundenen oder einer sonstigen Neuordnung von Kindergartenplätzen eine Reduzierung der Gruppen notwendig sein, behält sich die Gemeinde Bubenreuth vor, die Gruppenzahl zu vermindern und eventuelle Rückzahlungsansprüche des staatlichen Zuwendungsgebers an die katholische Kirchenstiftung Bubenreuth durchzureichen.

 

Die katholische Kirchenstiftung Bubenreuth wird gebeten, rechtzeitig Planungen mit Kostenschätzungen zur Beantragung der staatlichen Fördermittel vorzulegen. Die Raumplanung ist so vorzunehmen, dass eine Nutzung des Pfarrsaals, der Nebenräume und des Bühnennebenraums weiterhin in gewohntem Umfang möglich ist.

 

Die Gemeinde ist maßgeblich in die Planungen mit einzubeziehen.

 

Die katholische Kirchenstiftung verpflichtet sich, den Betrieb mindestens 25 Jahre für den von der Gemeinde Bubenreuth anerkannten Bedarf aufrechtzuerhalten.


Sachverhalt:

 

Die katholische Kirchenstiftung Maria Heimsuchung Bubenreuth betreibt seit 1955 einen Kindergarten in Bubenreuth. Nach einigen Änderungen und Anpassungen der Anzahl der Gruppen besteht die Einrichtung seit dem Kindergartenjahr 2002/2003 als fünfgruppiger Kindergarten, wobei die fünfte Gruppe seither nur behelfsmäßig als „Notgruppe“ untergebracht ist.

 

Nach Auskunft der katholischen Kirchenstiftung ist die Einrichtung aufgrund des erhöhten Nutzungsdrucks sowohl durch die erhöhte Kinderzahl als auch wegen längerer Anwesenheitszeiten der zu betreuenden Kinder nun in einem Zustand, bei dem eine Generalsanierung dringend notwendig ist. Auch aus ökologischer Sicht wäre eine damit verbundene energetische Verbesserung geboten. Ebenso steht eine Anpassung an die aktuellen Brandschutzbestimmungen an.

 

Die im Pfarrzentrum vorhandene Gebäudefläche ermöglicht eine Unterbringung von fünf Gruppen auf der im BayKiBiG festgelegten Fläche von mindestens 545 m², ohne dass ein Anbau erforderlich würde.

 

Laut der groben Kostenschätzung der katholischen Kirchenstiftung belaufen sich die Kosten für eine Generalsanierung mit fünf Gruppen auf ca. 2.000.000 Euro.

 

Eine mögliche und von der Kirchenstiftung vorgeschlagene Kostenteilung könnte wie folgt aussehen:

 

Nettoanteil der Gemeinde (ohne staatlichen Zuschuss)               918.000 Euro

Erwartete staatliche Zuweisung                                                         612.000 Euro

Anteil der katholischen Kirchenstiftung                                           470.000 Euro

 

In der Aussprache plädiert GRM Dr. Pfeiffer dafür, der Sanierung des Kindergartens das Raumkonzept für fünf Gruppen zugrundezulegen.

 

GRM C. Dirsch sieht dahingegen noch Klärungsbedarf und stellt folgenden Antrag, über den der Vorsitzende abstimmen lässt:

 

Antrag:

 

Der Tagesordnungspunkt möge zurückgestellt und inzwischen die Altersstruktur bzw. Bevölkerungsentwicklung von Bubenreuth untersucht werden; der Planer solle zum Raumkonzept befragt werden.

 

Anwesend:

16

/ mit

3

gegen

13

Stimmen

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

 

Sodann beschließt der Gemeinderat:


Anwesend:

16

/ mit

15

gegen

1

Stimme