Abstimmung: Ja: 9, Nein: 5, Enthaltungen: 2

Beschluss:

 

Der Gemeinderat von Bubenreuth nimmt die von dem Planungsgruppe Strunz in Zusammenarbeit mit der Verwaltung ausgearbeiteten Vorentwürfe des Bebauungsplans „Hoffeld Süd“ und der im Parallelverfahren durchzuführenden 3. Änderung des Flächennutzungsplans jeweils nach dem Stand vom 18.01.2016 an, und beauftragt die Verwaltung, auf diesen Grundlagen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 


Wortprotokoll:

 

Der Vorsitzende erläutert den Stand der bisherigen Planung, die noch keineswegs als „gesetzt“ gelten könne, sondern noch in vielerlei Hinsicht lediglich vorläufig sei. Dieser Vorentwurf diene erst einmal dazu, das Vorhaben der Öffentlichkeit und den Trägern öffentlicher Belange im Grundsätzlichen darzustellen. Die von diesen in der sich anschließenden „frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung“ bzw. der „frühzeitigen Behördenbeteiligung“ gegebenen Hinweise und Anregungen werden dann in den im weiteren Verfahren zu erstellenden Entwurf einfließen, der dann noch einmal ausgelegt werde und zu dem auch die Träger öffentlicher Belange noch einmal beteiligt werden.

 

In der Aussprache wird bedauert, dass auf dem Verfahren so starker Zeitdruck liege, der von einem Bauantrag ausgehe, der nur bis zum Ablauf der Geltungsdauer der Veränderungssperre zurückgestellt werden könne, also lediglich bis 04.10.2016.

 

Sodann beschließt der Gemeinderat:


Anwesend:

16

/ mit

9

gegen

5

Stimmen

(GRM Eger und GRM Seuberth nehmen wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Abstimmung teil.)