Abstimmung: Ja: 9, Nein: 5, Enthaltungen: 2

Beschluss:

 

Die Gemeinde Bubenreuth stellt für die zwischen der Bahnlinie und dem alten Ort gelegenen bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen die 3. Änderung des Flächennutzungsplans auf.

 

Das Gebiet ist wie folgt begrenzt:

·         im Westen:     durch die Bahnlinie Nürnberg-Bamberg,

·         im Norden:     durch die südliche Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 340 der Gemarkung Bubenreuth,

·         im Osten:        durch die westlich der Scherleshofer Straße liegenden bebauten Grundstücke,

·         im Süden:      durch die Neue Straße.

 

Es ist vorgesehen, das Baugebiet als (eingeschränktes) Gewerbegebiet gemäß § 8 Baunutzungsverordnung darzustellen, soweit dort nicht Verkehrs- oder Grünflächen vorzusehen sind.

 

Die Planung betrifft ein Gebiet, das im wirksamen Flächennutzungsplan zwar größtenteils schon als Gewerbegebiet (GE), aber zum geringeren Teil auch als Mischgebiet (MI) dargestellt ist. Darüber hinaus ist die Lage der Grünflächen an die zwischenzeitlich geschaffene Situation im Bestand anzupassen.

 

Für das Gebiet befindet sich ein Bebauungsplan im Aufstellungsverfahren, der nicht vollständig aus dem geltenden Flächennutzungsplan entwickelt werden kann. Der Flächennutzungsplan wird deshalb parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans geändert (§ 8 Abs. 3 Baugesetzbuch – BauGB).

 

Allgemeines Ziel der Planung ist, dem Mangel an freien Gewerbeflächen in Bubenreuth abzuhelfen sowie die Parkierungsmöglichkeiten für Kraftfahrzeuge und Fahrräder an der S-Bahn-Station Bubenreuth zu verbessern.

 


Wortprotokoll:

 

Anknüpfend an die Beratung und Beschlussfassung unter TOP 104 in der Gemeinderatssitzung vom 15.12.2015 legt der Vorsitzende dar, dass der Bebauungsplan „Hoffeld Süd“ nicht vollständig aus dem geltenden Flächennutzungsplan entwickelt werden kann und deshalb dessen Änderung erfordert. So sieht der Flächennutzungsplan beispielsweise auf einem Teil der von dem Bebauungsplan erfassten Flächen „Gewerbegebiet“ bzw. „Mischgebiet“ vor, wo nun „öffentliche Grünflächen“ oder „Verkehrsflächen“ festzusetzen sind.

 

Nach kurzer Aussprache beschließt der Gemeinderat wie folgt:


Anwesend:

16

/ mit

9

gegen

5

Stimmen

(GRM Eger und GRM Seuberth nehmen wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Abstimmung teil.)