Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Beschluss:

 

Zur Vorbereitung einer Grundsatzentscheidung über die inhaltliche und zeitliche  Perspektive für die Errichtung neuer bzw. den weiteren Betrieb vorhandener Sportanlagen werden zur nächstmöglichen Gemeinderatssitzung die Vorstände des SV Bubenreuth und des „Fördervereins Sportzentrum“ als Referenten eingeladen.

 

Sie werden mit der Einladung  aufgefordert, gemeinsam das Konzept des SV Bubenreuth und des Fördervereins dem Gemeinderat zu präsentieren. Insbesondere werden folgende Teile in der Präsentation erbeten:

·         Umfang der gewünschten zukünftigen Sportanalagen und Gebäude (Läger,  Umkleiden, Sanitärräume, Restauration etc.).

·         Planskizzen, soweit vorhanden, die die gewünschte finanzierbare Anordnung der Anlagen und Gebäude aus Sicht des SVB und des Fördervereins darstellen

·         Geschätzte zu finanzierende Errichtungskosten

·         Reduzierung der Finanzierungskosten durch die Einbringung der SVB-eigenen   Grundstücke, auch unter Berücksichtigung von deren Umwidmung (Änderung FNP)

·         Resultierender geschätzter notwendiger Finanzierungsbedarf

·         Stellungnahme des SVB zur Bereitschaft, eigene Flächen für die Realisierung des Konzeptes zu übertragen, bzw. Erläuterung, wie und bis wann hierzu eine verbindliche Aussage des SVB erarbeitet werden wird

·         Gewünschtes Betriebsmodell der Anlagen und Gebäude aus Sicht des SVB: Eigentum der Anlagen und Gebäude, Verpachtung/Betrieb, Unterhalt etc.

 

 


Wortprotokoll:

 

Auf den dieser Niederschrift beigefügten interfraktionellen Antrag vom 03.10.2015 wird Bezug genommen.

 

GRM Dr. Pfeiffer erläutert den Antrag. Ziel des Antrags sei, mit dem SVB bzw. dem „Förderverein Sportzentrum“ zu einem Konzept über die Sportanlagen zu kommen und damit auch beiderseitige Planungssicherheit herzustellen.

 

In einem ersten Schritt solle der SVB zusammen mit dem Förderverein dem Gemeinderat die bisherigen Überlegungen und Erkenntnisse in einer Sitzung darstellen.

 

Sodann müsse der Gemeinderat eine Grundsatzentscheidung über die Neuerrichtung von Sportstätten oder deren weiteren Betrieb und Sanierung sowie über die Finanzierung der jeweiligen Maßnahmen treffen.

 

Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat folgenden


Anwesend:

16

/ mit

16

gegen

0

Stimmen