Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 3

Beschluss:

 

Die Planungen für das Gewerbegebiet Hoffeld sind fortzuführen. Wegen der Problematik, die sich aus dem mit Veränderungssperre zurückgestellten Bauantrag ergibt (mindestens massive Beeinträchtigung bzw. sogar Vereitelung der Erschließbarkeit des Gebiets) wird die Planung in zwei getrennten Aufstellungsverfahren fortgeführt, und zwar je für einen Bebauungsplan, der das Gebiet nördlich bzw. südlich des zu verlegenden Entlesbaches umfasst („Hoffeld-Nord“ und „Hoffeld-Süd“).

 

Ein Planungserfordernis ergibt sich für den momentan unter Umständen nicht umsetzbaren Bebauungsplan „Hoffeld-Nord“ gleichwohl weiterhin, weil damit einer anderen als einer gewerblichen baulichen Nutzung wirksam begegnet werden kann. Darüber hinaus zeigt die Gemeinde, dass sie ihr Planungsziel, im Hoffeld ein Gewerbegebiet zu entwickeln, nicht nur gegenwärtig, sondern mittel- und langfristig weiter verfolgt.

 

Der Bebauungsplan „Hoffeld-Süd“ muss neben einem ausreichend dimensionierten Firmenstandort die laut Gutachten des VGN erforderlichen Kfz- und Fahrradstellplätze ermöglichen. Für den Bebauungsplan „Hoffeld-Süd“ ist der im Rahmen des ISEK aufgestellte Zeitplan nach dem Stand vom 17.11.2015 einzuhalten, um nach Möglichkeit eine (rechtlich angreifbare) Verlängerung der Veränderungssperre zu vermeiden.

 


Sachverhalt:

 

Wie aus den Vorbesprechungen mit den Eigentümern der Flächen im „Hoffeld“ schon zu erwarten war, ist nur ein kleiner Teil bereit, seine Grundstücke an die Gemeinde zu veräußern bzw. beabsichtigt, sie selbst gewerblich zu nutzen.

 

Das bisherige Konzept sieht für diesen Fall vor, die Planung dann auf den „Plan B“ zurückzunehmen und Baurecht nur für die als unabdingbar angesehenen Parkierungsanlagen und eine Erweiterungsfläche für ein dort in der Nachbarschaft schon situiertes Unternehmen zu schaffen.

 

Nach Beratung durch einen auf das Städtebaurecht spezialisierten Anwalt schlägt die Verwaltung nun vor, wie im Beschlusstext dargestellt – und damit anders als bisher vorgesehen – weiter voranzuschreiten. Einer Änderung des Aufstellungsbeschlusses mit entsprechender Bekanntmachung bedarf es dazu nicht.

 

In der Aussprache betont GRM Meyer, dass die FW-Fraktion das Gewerbegebiet „Hoffeld“ ablehne, solange keine Kostenklarheit bestehe, und zu befürchten sei, dass die Gemeinde bei seiner Entwicklung ein Defizit erwirtschafte. Die Freien Wähler hätten sich stets für das interkommunale Gewerbegebiet mit Möhrendorf eingesetzt. Sie hielten es im übrigen für sinnvoller, die Parkplätze auf Flächen westlich der Bahn bereitzustellen.

 

Für die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen erklärt GRM C. Dirsch, dass der Pkw-Parkplatz nicht den öffentlichen Personennahverkehr, sondern den motorisierten Individualverkehr (MIV) fördere und somit kontraproduktiv sei. Ziel müsse sein, andere Formen der Mobilität zu fördern.

 

Seitens der SPD-Fraktion widerspricht dem GRM Dr. Pfeiffer. Seiner Auffassung nach seien die Parkplätze sinnvoll, weil damit erreicht werde, dass weniger Strecke im MIV zurückgelegt werde.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass es derzeit keine Option für Parkplätze westlich der Bahn gebe, insbesondere auch eine Mitbenutzung dortiger Firmenparkplätze aus baurechtlichen Gründen ausscheide. Diese würden wegen des hohen Parkdrucks aber momentan widerrechtlich von den Autofahrern genutzt und es sei wohl nur noch eine Frage der Zeit, bis die Einzelhandelsunternehmen dies wirksam unterbinden.

 

 


Anwesend:

16

/ mit

11

gegen

3

Stimmen

(GRM Eger und GRM Seuberth nehmen wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Abstimmung teil.)