Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau von 2 Zweifamilienwohnhäusern mit je einem Doppelparker auf dem Grundstück Fl.-Nr. 136/13, Birkenallee 82 und 82a wird erteilt, da, so weit erkennbar, die Vorgaben des § 34 BauGB eingehalten werden. Die gemeindliche Stellplatz und Garagensatzung ist anzuwenden und ein entsprechendes Bodengutachten wegen evtl. Kontaminationen des Grundstücks der ehemaligen Tankstelle ist einzuholen und so die Unbedenklichkeit zur Errichtung von Wohnbebauung nachzuweisen.


Sachverhalt:

 

Das Baugrundstück ist nach dem aktuellen Flächennutzungsplan der Gemeinde Bubenreuth als Mischgebiet ausgewiesen, ein Bebauungsplan für dieses Gebiet besteht nicht.

 

Nach § 34 BauGB ist das geplante Bauvorhaben innerhalb des hier vorliegenden im Zusammenhang bebauten Ortsteils dann zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse müssen dabei gewahrt bleiben und das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

Nach Auffassung der Verwaltung sind die vorgenannten Bedingungen eingehalten und durch die Errichtung von sog. „Doppelparkern“ können auch die Anforderungen der gemeindlichen Stellplatz- und Garagensatzung voll eingehalten werden. Da auch sonst keine Gründe vorliegen, die einer ordnungsgemäßen Bebauung widersprechen würden, sollte das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.


Anwesend:

5

/ mit

5

gegen

0

Stimmen