Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Gemeinderat stellt fest, dass die Gründe für die Geheimhaltung seiner nachfolgenden Beschlüsse, die mit ihrem Wortlaut wiedergegeben werden, weggefallen sind:

 

Beschluss Nr. 77.1/2015 in der Sitzung am 28.07.2015:

Der Gemeinderat trägt dem Verlangen der Einwohnerschaft nach einer verbesserten Öffentlichkeitsarbeit der Gemeindeverwaltung und verstärkter Bürgerbeteiligung Rechnung und richtet dafür und zur Entlastung der Geschäftsleitung eine Vollzeitstelle – zunächst befristet auf zwei Jahre – neu ein.

 

Die dafür im laufenden Haushaltsjahr überplanmäßig erforderlichen Haushaltsmittel werden genehmigt. Im kommenden Haushaltsjahr ist die Stelle im Stellenplan auszuweisen; sie wird der Entgeltgruppe 9 bzw. der Besoldungsgruppe A 9 zugeordnet.

 

Für die Stelle wird eine einschlägige Berufsausbildung oder ein einschlägiges Studium im Bereich der Medien- oder Kommunikationsarbeit gefordert.

 

Beschluss Nr. 88/2015 in der Sitzung am 20.10.2015:

Herrn Harald Stübiger wird in Anerkennung seiner großen Verdienste für die Gemeinde Bubenreuth die Bürgermedaille verliehen.

 


Gemäß Art. 52 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 20 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat von Bubenreuth sind die in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüsse bekanntzugeben, sobald die Gründe für ihre Geheimhaltung weggefallen sind.

 

In der Aussprache kritisiert GRM Seuberth, dass in der neuen Amtsperiode des Gemeinderats eine verstärkte Tendenz festgestellt werden müsse, Angelegenheiten nichtöffentlich zu behandeln, obwohl dies seiner Meinung nach nicht gerechtfertigt und auch nicht zulässig sei.

 


Anwesend:

14

/ mit

14

gegen

0

Stimmen