Wortprotokoll:

 

(Zu dem Tagesordnungspunkt ist Herr Christian Benisch, für das Verkehrswesen zuständiger Mitarbeiter der Verwaltung, als Sachverständiger geladen und erschienen.)

 

 

Herr Benisch berichtet, dass der Gemeinderat 2007 einstimmig beschlossen hat, eine kommunale Verkehrsüberwachung einzuführen, um die auf diesem Gebiet als nicht ausreichend angesehene Tätigkeit der Landespolizei zu unterstützen. Dazu sei die Gemeinde einem Zweckverband beigetreten, der im Rahmen der gesetzlichen Schranken die Kontrollen des ruhenden Verkehrs, der Durchfahrtsverbote und der gefahrenen Geschwindigkeiten durchführt.

 

Grundsätzlich finde die Verkehrsüberwachung an neuralgischen Stellen (Hauptstraße, vor Schule und Kindergarten), schwerpunktmäßig und mit Augenmaß statt. Auch wenn es vereinzelt Beschwerden von bei Verstößen ertappten Verkehrsteilnehmern gebe, so sei doch die Überwachungstätigkeit in der Bevölkerung anerkannt, da sie zu einer erheblich verbesserten Beachtung der Verkehrsregeln und damit auch der Verkehrssicherheit beitrage.

 

Die festgestellten Verkehrsverstöße seien weit überwiegend gering, so dass hauptsächlich nur Verwarnungen veranlasst seien und nur selten Bußgelder verhängt werden müssten. Ganz vereinzelt würden Verkehrsstraftaten begangen. Mit der Verkehrsüberwachung würden seit 2010 keine Deckungsbeiträge mehr für den Haushalt erwirtschaftet: Den mit den Geschwindigkeitskontrollen erzielten Einnahmen aus den Verwarnungs- und Bußgeldern von im Durchschnitt 21,70 EUR pro Verstoß stehen Ausgaben für den Personal- und Geräteeinsatz von durchschnittlich 18,00 EUR pro Verstoß gegenüber. Dieser geringe Überschuss fange im günstigsten Fall das Defizit der Überwachung des ruhenden Verkehrs auf. Diese erfolge nur an 15 Stunden im Monat, aber gelegentlich auch abends und nachts sowie an Wochenenden und Feiertagen.