Beschluss:
Der Gemeinderat
Bubenreuth nimmt von der Jahresrechnung 2014 Kenntnis und beauftragt den
Rechnungsprüfungsausschuss, sie zu prüfen.
Sachverhalt:
Die Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2014 wurde gemäß Art. 102 Gemeindeordnung (GO) vollständig erstellt und durch einen Rechenschaftsbericht erläutert. Sie wird nach Art. 102 Abs. 2 GO dem Gemeinderat vorgelegt.
Anwesend: |
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