Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 12

Beschluss:

 

1.    Grundsätzlich erfolgt auch die Veröffentlichung von Tagesordnungspunkten in nichtöffentlichen Gemeinderatssitzungen. Gleichzeitig ist es Mitgliedern des Gemeinderats erlaubt, die Tagesordnungspunkte zu benennen.

2.    Die Tagesordnungspunkte sind so allgemein zu formulieren, dass der Schutz persönlicher Daten gewahrt bleibt.


Wortprotokoll:

 

Auf den dieser Niederschrift beigefügten Antrag der Fraktion der FW vom 06.10.2015 und seine Begründung wird Bezug genommen. Der Antragstext wird im Beschlusstext wiederholt.

 

Nach kurzer Aussprache und Hinweisen auf die Kommentierung des hier einschlägigen Art. 52 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung (siehe „Bauer/Böhle/Ecker, Bayerische Kommunalgesetze“, Randnummer 1 zu Art. 52 GO) beschließt der Gemeinderat:

 


Anwesend:

16

/ mit

4

gegen

12

Stimmen

(Damit ist der Antrag abgelehnt.)