Beschluss:
Die Gemeinde Bubenreuth erlässt folgende Satzung:
Nachtragshaushaltssatzung
der Gemeinde Bubenreuth
(Landkreis
Erlangen-Höchstadt)
für
das Haushaltsjahr 2015
Aufgrund der Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 63 ff. der
Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Bubenreuth folgende
Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit
festgesetzt; dadurch werden
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erhöht um
€ |
vermindert um € |
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans
einschl. der Nachträge |
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gegenüber bisher €
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auf nunmehr € verändert |
a) im Verwaltungshaushalt |
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die Einnahmen |
0 € |
0 € |
8.362.950 € |
8.362.950 € |
die Ausgaben |
0 € |
0 € |
8.362.950 € |
8.362.950 € |
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b) im Vermögenshaushalt |
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die Einnahmen |
950.000 € |
0 € |
3.883.050 € |
4.833.050 € |
die Ausgaben |
950.000 € |
0 € |
3.883.050 € |
4.833.050 € |
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§ 2
Die Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in
Kraft.
(Ausfertigung)
Nachrichtlich: Die
§§ 2 bis 4 der Haushaltssatzung 2015 gelten unverändert weiter.
Sachverhalt:
Aufgrund
eines mehrheitlichen Beschlusses des Gemeinderats soll ein ehemaliges
landwirtschaftliches Anwesen im alten Ortskern v on Bubenreuth insbesondere aus
städtebaulichen Gründen erworben werden. Diese zusätzliche Investition
erfordert einen Nachtragshaushalt, der mit dem Verkauf von Grundstücken ausgeglichen
werden kann; eine Kreditaufnahme ist nicht nötig.
Verkauf von
Grundstücken mit laufendem Erbbaurecht
Die
Gemeinde Bubenreuth hat in der Vergangenheit einem kirchlichen
Wohnungsbauunternehmen zwei Grundstücke zur Bebauung in Erbpacht überlassen. Die
Erbbaurechte bestehen bis 2063 fort. Nun hat das Unternehmen der Gemeinde
angeboten, die Grundstücke zu erwerben.
Der
Verkaufserlös soll zur Finanzierung des Kaufs des Anwesens im Ortskern dienen.
Verkauf eines
unbebauten Grundstücks an ein Wohnungsbauunternehmen
Zur Verwirklichung eines Gebäudes zur Unterbringung von
Flüchtlingen und später eventuell zur Nutzung als sozialen Wohnraum verkauft
die Gemeinde ein unbebautes Grundstück an ein öffentliches
Wohnungsbauunternehmen.
Kauf eines bebauten
Grundstücks im alten Ortskern
Das
Grundstück soll aus Gründen des Städtebaus, insbesondere zum Erhalt des
Ortsbildes an prägnanter Stelle, von der Gemeinde erworben werden. Es könnten
Nutzungen wie Museum und Bücherei aus dem Rathaus dahin ausgelagert werden.
Beabsichtigt
ist überdies, die Gebäude so zu ertüchtigen, dass kurzfristig die Aufnahme von
Flüchtlingen erfolgen kann.
In
der Aussprache nehmen Gemeinderatsmitglieder zu dem Nachtrag Stellung. Sie
halten ihn angesichts des bevorstehenden Endes des Haushaltsjahres für unnötig
(GRM Horner) oder sehen in der beabsichtigten Investition eine erhebliche
Gefahr für die Gemeindefinanzen (GRM Meyer, GRM Seuberth).
Sodann
beschließt der Gemeinderat:
Anwesend: |
16 |
/ mit |
10 |
gegen |
6 |
Stimmen |