Wortprotokoll:

 

Herr Nicklas bezieht sich auf die bekannten Initiativen der Landtagsfraktionen zur Aufnahme „wiederkehrender Straßenausbaubeiträge“ in das Kommunalabgabengesetz (KAG) und appelliert an die Gemeinde, von der Erhebung von Beiträgen nach der geltenden Satzung bis zum Inkrafttreten der Gesetzesänderung abzusehen. Der Vorsitzende erklärt, dass die Beiträge erhoben werden müssen, sobald sie entstanden sind, also wenn die abzurechnende Maßnahme abgeschlossen ist. Die Verwaltung habe diesbezüglich keinen Entscheidungsspielraum.

 

Eine Bürgerin möchte ergänzend dazu wissen, wie sich die Gemeinde im Falle der vorauszusehenden KAG-Änderung positioniert. Der Vorsitzende bittet abzuwarten, bis es soweit ist, um dann die Möglichkeiten und Risiken der neuen Rechtslage prüfen zu können.

 

Frau Wenzel von der Flüchtlingsinitiative fragt, wieweit die Suche nach Unterkünften für Flüchtlinge fortgeschritten sei. Der Vorsitzende teilt dazu mit, dass das Landratsamt auch weiterhin in Kontakt mit zwei Eigentümern stehe, deren gewerbliche Liegenschaften umgebaut und angemietet werden sollen.