Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 28, Wiesenweg 72, wird auf Grundlage der vorgelegten Bauantragsunterlagen erteilt.

 

Im Einzelnen wird folgenden Abweichungen von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Wiesenweg“ zugestimmt:

 

  • Dachaufbauten
  • Baugrenzen
  • Carporthöhen
  • Geschosshöhen

 

Die Vorgaben der Stellplatz- und Garagensatzung der Gemeinde Bubenreuth sind einzuhalten. Durch das Verschieben der Baugrenze nach Süden darf kein flächenmäßig größeres Baufenster entstehen.


Sachverhalt:

 

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wiesenweg 2“, der in Verbindung mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Wiesenweg“ rechtskräftig ist.

 

Ein entsprechender Bebauungsvorschlag wurde letztmalig am 22.09.2015, nach Vorlage auch im Plenum, durch den Bauausschuss behandelt. Auf Grundlage der damals vorgelegenen Unterlagen wurde das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt.

 

Der jetzt aktuell vorliegende Antrag auf Baugenehmigung entspricht im Wesentlichen den damals vorgelegten Plänen, besonders im Hinblick auf die geforderte Zufahrtssituation zu den Stellplätzen (sog. „Doppelparker“). Die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beschränken sich auf

 

  • Dachaufbauten
  • Baugrenzen
  • Carporthöhen
  • Geschosshöhen

 

Da die beantragten Befreiungen bereits in den Gremien positiv diskutiert wurden bzw. nach Meinung der Verwaltung zu einem angenehmen äußeren Erscheinungsbild des Bauvorhabens beitragen, sollte diesen zugestimmt werden.


Anwesend:

5

/ mit

5

gegen

0

Stimmen