Beschluss: Kenntnis genommen

Der Vorsitzende gibt Folgendes zur Kenntnis:

 

  1. Es liegt ein überarbeiteter Bebauungsvorschlag von N.N. für das Grundstück Fl.-Nr. 28, Wiesenweg 72 vor, der Abweichungen vom rechtskräftigen Bebauungsplan „Wiesenweg 2“ beinhaltet.

 

Dieser Bebauungsvorschlag wurde bereits vom Bauausschuss als auch vom Gemeinderat behandelt und fand grundsätzlich Zustimmung von beiden Gremien. Lediglich die Ausfahrt der erforderlichen Stellplätze bzw. Garagen auf den Wiesenweg sollte nach den Vorgaben der gemeindlichen Stellplatz und Garagensatzung ausgeführt werden. Dies wurde durch den Bauherrn nun planerisch dargestellt und wird dem Bauausschuss zur Kenntnisnahme und Meinungserkundung vorgelegt. Nach gründlicher Durchsicht der Unterlagen und Diskussion darüber wird mehrheitlich Zustimmung erteilt. Der Bauherr kann auf dieser Entscheidungsbasis den noch erforderlichen endgültigen Bauantrag einreichen.

 

 

  1. Es liegt ein Antrag von N.N. auf Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5/6 „Wiesenweg“ und der gemeindlichen Stellplatz- und Garagensatzung für das Grundstück Fl.-Nr. 272/33, Falkenstraße 28 vor.

 

Der beantragte zusätzliche Stellplatz in Form eines Carports soll außerhalb der im Bebauungsplan festgelegten Baugrenzen für Garagen errichtet werden. Außerdem soll er direkt an der Grundstücksgrenze, ohne den gem. Satzung erforderlichen Stauraum realisiert werden.

 

Nach eingehender Diskussion, vor allem über den fehlenden Stauraum, schlägt der Bauausschuss mehrheitlich vor, das Bauvorhaben mit der Auflage zu genehmigen, dass die Seitenwände nicht geschlossen werden dürfen um die Einsicht auf Verkehrsteilnehmer in der Falkenstraße zu gewährleisten. Da die Falkenstraße keine dicht befahrene oder begangene Straße ist, kann dies ausnahmsweise zugelassen werden.

 

 

 

Aus den Reihen der Bauausschussmitglieder werden folgende Anfragen gestellt:

 

  1. GRM Seuberth weist auf die unzulängliche Abflusssituation im Bereich des Hochwasserumleiters durch die Bahntrasse hin. Seiner Meinung nach ist bei entsprechenden Regen- oder Hochwasserereignissen hier Gefahr im Verzuge. Der Vorsitzende erklärt, dass die DB AG bereits mehrfach durch die Verwaltung auf diesen Missstand aufmerksam gemacht wurde. Seitens der Bahn wird argumentiert, dass es sich hier lediglich um ein kurzfristiges Provisorium während der Bauphase handelt, dass in absehbarer Zeit durch die endgültige Lösung ersetzt werden soll.