Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Wegen der umfangreichen zu prüfenden und abzuklärenden Einzelpunkte kann eine Entscheidung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens derzeit noch nicht erteilt werden. Zumal in der am gleichen Tag stattfindenden nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates Entscheidungen getroffen werden, die eine nähere Betrachtung des vorliegenden Antrages obsolet erscheinen lassen. Die Angelegenheit wird daher wegen der o.g. Schwierigkeiten und der zu erwartenden, erheblich ortsbildverändernden Auswirkungen, zuständigkeitshalber an den Gemeinderat zur weiteren Beratung und Beschlussfassung weitergeleitet.

 


Sachverhalt:

 

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt teilweise innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile in einem Gebiet ohne Bebauungsplan und teilweise im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5/6 „Wiesenweg“. Das relativ große Grundstück mit 2.650 m² umfasst ein denkmalgeschütztes Sandsteinbauernhaus mit umfangreichen Nebengebäuden und das zum Wiesenweg hin unbebaute Hofgrundstück.

 

Wegen der umfangreich angedachten Neubebauung, das alte Sandsteingebäude wird dabei erhalten, ist die Frage des Einfügens in die Eigenart der näheren Umgebung im Sinne des Art. 34 BauGB schwierig zu beantworten. Auch die erforderliche Erschließung – hier besonders Wasser- und Abwasserversorgung kann noch nicht abschließend geklärt werden. Als besonders problematisch ist die Zufahrt zu den Gebäuden, egal ob von Norden über den Wiesenweg oder von Süden über die Hauptstraße, anzusehen. Hier werden in jede Richtung von der Verkehrsführung her nicht unproblematische Gefahrenstellen geschaffen, deren Lösung erst mit den entsprechenden Fachstellen erarbeitet werden müsste. Bei den Gebäuden Richtung Wiesenweg, die innerhalb des Bebauungsplanes „Wiesenweg“ liegen, wird zudem eine dort planerisch nicht vorgesehene Tiefgaragenzufahrt benötigt und würde entsprechende Befreiungen vom Bebauungsplan nötig machen.

 

Wegen der umfangreichen zu prüfenden und abzuklärenden Einzelpunkte kann eine Entscheidung über Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens derzeit nicht erteilt werden. Zumal in der am gleichen Tag stattfindenden nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates Entscheidungen getroffen werden, die eine nähere Betrachtung des vorliegenden Antrages obsolet erscheinen lassen. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Angelegenheit wegen der o.g. Schwierigkeiten und der zu erwartenden, erheblich ortstbildverändernden Auswirkungen, zuständigkeitshalber an den Gemeinderat zur weiteren Beratung und Beschlussfassung weiterzuleiten.


Anwesend:

5

/ mit

5

gegen

0

Stimmen