Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf einer Teilfläche des Grundstücks Fl.-Nr. 485/68, Kettelerstraße 36 (neu), wird erteilt. Die in den Nebenbestimmungen des Vorbescheides vom 23.01.2015, E2014-0630, getroffenen Festsetzungen sind auch für dieses Bauvorhaben einzuhalten.


Sachverhalt:

 

Das Baugrundstück liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Die Vorgaben des § 34 BauGB werden, so weit von hier aus ersichtlich, eingehalten. Darüber hinaus wurde durch das Landratsamt Erlangen-Höchstadt im Rahmen eines Vorbescheides die grundsätzliche Bebaubarkeit dieses Grundstücks festgestellt. Der vorliegende Bauantrag hält auch den dort gesetzten Rahmen ein, das gemeindliche Einvernehmen sollte daher – unter Beibehaltung der im Vorbescheid vom 23.01.2015 getroffenen Nebenbestimmungen – erteilt werden.


Anwesend:

5

/ mit

5

gegen

0

Stimmen