Sitzung: 28.07.2015 Gemeinderat
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den vorgetragenen Sachverhalt zur Kenntnis. In die Schulturnhalle wird eine Trennwand wegen des zu erwartenden ungünstigen Kosten-Nutzen-Verhältnisses nicht eingebaut.
Wortprotokoll:
Im Zuge der Ausführung der Bauarbeiten in und an der Turnhalle ist jetzt
unmittelbar die bisher nicht gestellte Frage nach dem Einbau einer Trennwand,
die die bestehende Halle bei Bedarf in zwei separate Bereiche teilen könnte,
erwachsen. Eine statische und bauliche Prüfung hat ergeben, dass eine derartige
Trennwand eingebaut werden könnte. Allerdings stellen sich in diesem
Zusammenhang noch weitere Fragen, u.a. nach der Notwendigkeit, dem
Kosten-Nutzenverhältnis, den Vorstellungen von Schule und Sportverein etc.
Nicht alle Fragen konnten in der Kürze der Zeit von den Beteiligten
abschließend beantwortet werden, deshalb hier eine Auflistung zu bedenkender
Faktoren, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit beansprucht:
1.
Systeme
Grundsätzlich kommen in der relativ kleinen Halle
zwei Systeme in Frage. Einmal ein sog. „Raffvorhang“, der sich segmentartig
nach oben zusammenschiebt und von der Hallendecke ca. 1,30 m absteht.
Ballspielbetrieb ist hier ggfs. nur noch bedingt möglich. Zum anderen die etwas
aufwendigere Variante eines sog. „Rollvorhangs“, der wie ein Rollo nach oben um
eine Achse aufgewickelt wird und auf diese Weise nur noch ca. 0,70 m in die
Halle ragt. Auch hier ist ein Ballspielbetrieb eingeschränkt, wenn auch nicht
so stark wie beim Raffvorhang. Präferenzen von Schule oder Sportverein für oder
gegen eine Trennwand liegen noch nicht vor.
2.
Kosten
Die Kosten für den Raffvorhang werden in etwa
bei 18.000 EUR liegen, der Rollvorhang würde mit rund 26.000 EUR zu
Buche schlagen.
3.
Technische Voraussetzungen
Bei beiden Systemen wäre auch bei
heruntergelassenem Vorhang die Durchgängigkeit zu beiden Hallenteilen gegeben.
Ebenso könnten noch die Seile, Basketballkörbe etc. befestigt und genutzt
werden.
4.
Zeitfenster
Eine Grundsatzentscheidung müsste bis
Donnerstagabend getroffen werden, damit die entsprechenden Arbeiten am
Dachstuhl noch mit ausgeführt werden können ohne den ohnehin schon arg
strapazierten Bauzeitenplan noch weiter ausdehnen zu müssen.
Die Trennwand soll in jedem Fall nur dann ausgeführt werden, wenn von Schule und Sportverein hierzu Einverständnis besteht und durch die beteiligten Ingenieurbüros sichergestellt ist, dass alle baurechtlich und brandschutzrechtlich erforderlichen Vorgaben eingehalten werden. Die Schule hat mitgeteilt, dass sie „diese Trennwand eher begrüße.“
In der Beratung werden schnell Zweifel an der Erforderlichkeit und dem Nutzen der Maßnahme geäußert. Ohne sich noch mit den technischen Varianten ihrer Ausführung zu befassen, trifft der Gemeinderat folgende Grundsatzentscheidung:
Anwesend: |
16 |
/ mit |
12 |
gegen |
4 |
Stimmen |