Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt den vorgetragenen Sachverhalt zur Kenntnis. In die Schulturnhalle wird eine Trennwand wegen des zu erwartenden ungünstigen Kosten-Nutzen-Verhältnisses nicht eingebaut.


Wortprotokoll:

 

Im Zuge der Ausführung der Bauarbeiten in und an der Turnhalle ist jetzt unmittelbar die bisher nicht gestellte Frage nach dem Einbau einer Trennwand, die die bestehende Halle bei Bedarf in zwei separate Bereiche teilen könnte, erwachsen. Eine statische und bauliche Prüfung hat ergeben, dass eine derartige Trennwand eingebaut werden könnte. Allerdings stellen sich in diesem Zusammenhang noch weitere Fragen, u.a. nach der Notwendigkeit, dem Kosten-Nutzenverhältnis, den Vorstellungen von Schule und Sportverein etc.

 

Nicht alle Fragen konnten in der Kürze der Zeit von den Beteiligten abschließend beantwortet werden, deshalb hier eine Auflistung zu bedenkender Faktoren, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit beansprucht:

 

1. Systeme

Grundsätzlich kommen in der relativ kleinen Halle zwei Systeme in Frage. Einmal ein sog. „Raffvorhang“, der sich segmentartig nach oben zusammenschiebt und von der Hallendecke ca. 1,30 m absteht. Ballspielbetrieb ist hier ggfs. nur noch bedingt möglich. Zum anderen die etwas aufwendigere Variante eines sog. „Rollvorhangs“, der wie ein Rollo nach oben um eine Achse aufgewickelt wird und auf diese Weise nur noch ca. 0,70 m in die Halle ragt. Auch hier ist ein Ballspielbetrieb eingeschränkt, wenn auch nicht so stark wie beim Raffvorhang. Präferenzen von Schule oder Sportverein für oder gegen eine Trennwand liegen noch nicht vor.

 

2. Kosten

Die Kosten für den Raffvorhang werden in etwa bei 18.000 EUR liegen, der Rollvorhang würde mit rund 26.000 EUR zu Buche schlagen.

 

3. Technische Voraussetzungen

Bei beiden Systemen wäre auch bei heruntergelassenem Vorhang die Durchgängigkeit zu beiden Hallenteilen gegeben. Ebenso könnten noch die Seile, Basketballkörbe etc. befestigt und genutzt werden.

 

4. Zeitfenster

Eine Grundsatzentscheidung müsste bis Donnerstagabend getroffen werden, damit die entsprechenden Arbeiten am Dachstuhl noch mit ausgeführt werden können ohne den ohnehin schon arg strapazierten Bauzeitenplan noch weiter ausdehnen zu müssen.

 

Die Trennwand soll in jedem Fall nur dann ausgeführt werden, wenn von Schule und Sportverein hierzu Einverständnis besteht und durch die beteiligten Ingenieurbüros sichergestellt ist, dass alle baurechtlich und brandschutzrechtlich erforderlichen Vorgaben eingehalten werden. Die Schule hat mitgeteilt, dass sie „diese Trennwand eher begrüße.“

 

In der Beratung werden schnell Zweifel an der Erforderlichkeit und dem Nutzen der Maßnahme geäußert. Ohne sich noch mit den technischen Varianten ihrer Ausführung zu befassen, trifft der Gemeinderat folgende Grundsatzentscheidung:


Anwesend:

16

/ mit

12

gegen

4

Stimmen