Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 4

Beschluss:

 

Auf der Grundlage der in § 2 der Haushaltssatzung 2015 festgesetzten Kreditermächtigung von 2.000.000 EUR und des Haushaltseinnahmerestes aus dem Haushaltsjahr 2014 werden im Haushaltsjahr 2015 zur Deckung der Investitionsmaßnahmen Kredite in einer Gesamthöhe von 2.500.000 EUR aufgenommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Darlehen nach Baufortschritt der Maßnahmen und Bedarf nach Vorlage von mindestens drei Angeboten an das günstigste Kreditunternehmen zu vergeben.

 

Die Kreditaufnahme soll wie folgt gestaffelt werden:

 

500.000 EUR

für die Wasserversorgung mit einer Laufzeit von 5 Jahren

1.000.000 EUR

für die Errichtung eines Hortes mit einer Laufzeit von 10 Jahren

1.000.000 EUR

für die Deckung des Gesamthaushalts mit einer Laufzeit von 15 Jahren.

 


Für die Finanzierung der Investitionen im Vermögenshaushalt ist im Haushaltsjahr 2015 ein Kreditbetrag von 2.000.000 EUR im Haushaltsplan und in gleicher Höhe die erforderliche Kreditermächtigung in die Haushaltssatzung eingestellt worden. Aus dem Haushaltsjahr 2014 sind noch 500.000 EUR Haushaltseinnahmereste zur Aufnahme eines Darlehens vorhanden.

 

Aufgrund des derzeit niedrigen, aber auch sehr schwankenden Zinsniveaus bedarf die Aufnahme von Darlehen oft einer kurzfristigen Entscheidungsfindung.

 

Da die Kreditinstitute ihre Angebote meist nicht länger als 24 Stunden und einige auch nicht einmal über Nacht aufrecht halten, ist eine konkrete Vergabe durch den Gemeinderat nur sehr bedingt möglich.

 

Nach kurzer Aussprache lässt der Vorsitzende über den von der Finanzverwaltung ausgearbeiteten Vorschlag abstimmen:


Anwesend:

16

/ mit

12

gegen

4

Stimmen