Beschluss:
Die
Gemeinde Bubenreuth erkennt für den neu zu errichtenden Hort 55 Plätze als bedarfsnotwendig
an.
Sachverhalt:
Der in
Planung befindliche Kinderhort wird für drei Gruppen errichtet. Um von der Regierung
von Mittelfranken eine staatliche Zuwendung zu erhalten, muss die Gemeinde die
Zahl der im Hort vorgesehenen Betreuungsplätze als bedarfsnotwendig anerkennen.
Der
Zuschuss richtet sich nach Art. 10 FAG in Verbindung mit Art. 27
BayKiBiG.
Die zuwendungsfähigen Kosten werden mittels einer Pauschale von 3.883 EUR pro Quadratmeter zuwendungsfähiger Hauptnutzfläche festgelegt. Beim Bau eines dreigruppigen Horts beläuft sich die zuwendungsfähige Hauptnutzfläche auf 397 m². Somit ergeben sich zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 1.541.551 EUR. Bei einem Zuwendungssatz von 43 % erhält die Gemeinde Bubenreuth folglich einen Zuschuss in Höhe von 662.866 EUR.
Nach kurzer Beratung beschließt der Gemeinderat:
Anwesend: |
16 |
/ mit |
11 |
gegen |
5 |
Stimmen |