Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Erste Bürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, den Durchführungsvertrag nach dem Entwurfsstand vom 14.07.2015 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Photovoltaik-Anlage Bubenreuth-Nord“ mit dem Unternehmen „NEF Neue Energien Franken GmbH”, 95326 Kulmbach, abzuschließen.


Sachverhalt:

 

Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan erfordert neben dem Vorhaben- und Erschließungsplan einen Durchführungsvertrag, der zwischen der Gemeinde und dem Vorhabenträger abzuschließen ist, und zwar noch vor dem Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan (§ 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB).

 

Als Mindestinhalt des Durchführungsvertrags gibt die genannte Bestimmung vor:

·         Beschreibung des Vorhabens,

·         Beschreibung der Erschließungsmaßnahmen,

·         Festsetzung einer Durchführungsfrist und

·         Regelung, dass der Vorhabenträger die Planungs- und Erschließungskosten ganz oder zumindest teilweise übernimmt.

 

Der Vertragsentwurf nach dem Stand vom 14.07.2015 ist zwischen der Verwaltung und dem Vorhabenträger abgestimmt.


Anwesend:

15

/ mit

13

gegen

1

Stimme

(GRM Eger hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.)

 

Unmittelbar nach der Beschlussfassung unterzeichnen Erster Bürgermeister Stumpf und Herr Zeller Bosse den Durchführungsvertrag zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Der Vertrag ist damit wirksam zustande gekommen.