Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1

Beschluss:

 

Die Gemeinde Bubenreuth stimmt der Änderungsplanung der Bahn in Form der von der Gemeinde vorgeschlagenen Variante zu. Danach bleibt der bisherige barrierefreie Kfz-Stellplatz auf der vorhandenen Kfz-Abstellanlage westlich der Bahntrasse erhalten. Er wird mit einem zusätzlichen Personenaufzug westlich der Bahntrasse erschlossen, der anstelle der zu beseitigenden Rampe zu errichten ist.


Sachverhalt:

 

In mehreren in der Vergangenheit geführten Besprechungen, so auch am 19.05.2015 und zuletzt am 18.06.2015, hat die Bahn die Gemeinde darüber informiert, dass sie in Erwägung ziehe, die S-Bahn-Station teilweise abweichend von der Planfeststellung zu errichten. So sollen folgende in den planfestgestellten Plänen dargestellte Anlagen entfallen (Planfall „festgestellter Plan“):

·         drei Behindertenstellplätze in der Nähe des gemeindlichen Bauhofs (Bauwerksverzeichnis Nr. 742),

·         südlicher Bahnsteigzugang mit Aufzug,

·         Rampe von den Behindertenstellplätzen zu diesem südlichen Bahnsteigzugang.

 

Stattdessen wollte die Bahn errichten (Planfall „Änderungsplanung“):

·         einen Behindertenstellplatz nördlich der Neuen Straße in unmittelbarer Nachbarschaft der Bäckereifiliale „Der Beck“,

·         eine Anpassung der vorhandenen Geh- und Radweg-Rampe entlang der Neuen Straße (Kreisstraße ERH 24),

·         einen Aufzug an dem dort bereits vorgesehenen nördlichen Bahnsteigzugang.

 

Die Änderungsplanung der Bahn kollidiert mit den Planungen der Gemeinde, insbesondere hinsichtlich der Erschließung des Gewerbegebietes „Hoffeld“ von der Neuen Straße aus. Dabei sind die Planungen der Gemeinde wegen der von ihr erlassenen Veränderungssperre vorrangig und binden auch die Bahn. Dies wiederum hat zur Folge, dass sich deren beabsichtigte Änderung so nicht realisieren lässt.

 

Größtes Problem der Bahn ist, dass sie Barrierefreiheit für einen Stellplatz neu schaffen muss, weil die zu dem Parkplatz westlich der Bahn führende mehrfach gewendete Rampe wegen der künftig geänderten Gleislage in jedem Fall – sowohl nach dem festgestellten Plan als auch nach der Änderungsplanung – zurückgebaut werden muss.

 

Da auch die Gemeinde der Bahn nicht anbieten kann, den erforderlichen barrierefrei erreichbaren Stellplatz rechtzeitig im Zuge einer größeren Kfz-Abstellanlage im Hoffeld zu realisieren – ob, wann und mit welchen Inhalten der Bebauungsplan „Hoffeld“ zu Stande kommt, ist derzeit ungewiss – hat Erster Bürgermeister Stumpf folgendes vorgeschlagen (Planfall: „Änderungsvariante“):

·         Der vorhandene Behindertenstellplatz links (westlich) der Bahn bleibt erhalten.

·         Dieser Stellplatz wird künftig über einen weiteren Aufzug links der Bahn erschlossen.

 

Die Vor- und Nachteile der planfestgestellten Planung und der von der Gemeinde ins Spiel gebrachten Änderungsvariante wurden bereits im Gemeinderat erörtert.

 

So schafft die planfestgestellte Planung mit dem weiteren Zugang zur Haltestelle von Süden her zwar eine kürzere Verbindung zur Ortsmitte und Fußgänger erreichen den Bahnsteig, ohne die vielbefahrene Neue Straße queren zu müssen. Aber der Südzugang liegt eher im Verborgenen und in seiner näheren Umgebung können mangels verfügbarer freier Flächen keine Parkplätze errichtet werden. Es ist deshalb  zu befürchten, dass dann das Umfeld des Bahnsteigzugangs zugeparkt und der Kundenparkplatz des dortigen Einzelhandelsbetriebs missbräuchlich genutzt wird. Der Südzugang – als gesonderter Zugang neben dem „Hauptzugang“ im Norden – könnte von Behinderten überdies als diskriminierend empfunden werden.

 

Die vom Ersten Bürgermeister vorgeschlagene Änderungsvariante erlaubt es, die Zahl der Behindertenstellplätze praktisch beliebig zu erhöhen und sie ermöglicht allen Bahnfahrgästen, die zur Haltestelle mit dem Auto oder Linienbus, als Fußgänger und gegebenenfalls mit Kinderwagen kommen, einen komfortablen Zugang zum Bahnsteig über zwei Aufzüge, also ohne eine Rampe oder Treppe benutzen zu müssen. Dies dürfte dann von großem Vorteil sein, sollte die S-Bahn-Station die Funktion einer Umsteigehaltestelle zum Bus erhalten, wie es die Planungen des Verkehrsverbundes und des Landratsamtes vorsehen. Die Haltestelle bietet mit den im Hoffeld vorgesehenen Stellplätzen auch die notwendigen ausreichenden Parkmöglichkeiten.

 

In der Aussprache wird deutlich, dass der Verzicht auf den Süd-Zugang aus den oben schon dargestellten Gründen schwerfällt. Deshalb müsse im Zusammenhang mit der Erschließung des Hoffeldes eine Lösung gefunden werden, die den Fußgängern eine leichtere und sichere Querung der Neuen Straße ermöglicht.

 


Anwesend:

16

/ mit

15

gegen

1

Stimme