Beschluss:
Die Gemeinde Bubenreuth stimmt der Änderungsplanung der Bahn in Form der von der Gemeinde vorgeschlagenen Variante zu. Danach bleibt der bisherige barrierefreie Kfz-Stellplatz auf der vorhandenen Kfz-Abstellanlage westlich der Bahntrasse erhalten. Er wird mit einem zusätzlichen Personenaufzug westlich der Bahntrasse erschlossen, der anstelle der zu beseitigenden Rampe zu errichten ist.
Sachverhalt:
In mehreren in der Vergangenheit geführten Besprechungen, so auch am 19.05.2015 und zuletzt am 18.06.2015, hat die Bahn die Gemeinde darüber informiert, dass sie in Erwägung ziehe, die S-Bahn-Station teilweise abweichend von der Planfeststellung zu errichten. So sollen folgende in den planfestgestellten Plänen dargestellte Anlagen entfallen (Planfall „festgestellter Plan“):
·
drei
Behindertenstellplätze in der Nähe des gemeindlichen Bauhofs (Bauwerksverzeichnis
Nr. 742),
·
südlicher
Bahnsteigzugang mit Aufzug,
·
Rampe
von den Behindertenstellplätzen zu diesem südlichen Bahnsteigzugang.
Stattdessen wollte die Bahn errichten (Planfall „Änderungsplanung“):
·
einen
Behindertenstellplatz nördlich der Neuen Straße in unmittelbarer Nachbarschaft
der Bäckereifiliale „Der Beck“,
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eine
Anpassung der vorhandenen Geh- und Radweg-Rampe entlang der Neuen Straße
(Kreisstraße ERH 24),
·
einen
Aufzug an dem dort bereits vorgesehenen nördlichen Bahnsteigzugang.
Die Änderungsplanung der Bahn kollidiert mit den Planungen der Gemeinde, insbesondere hinsichtlich der Erschließung des Gewerbegebietes „Hoffeld“ von der Neuen Straße aus. Dabei sind die Planungen der Gemeinde wegen der von ihr erlassenen Veränderungssperre vorrangig und binden auch die Bahn. Dies wiederum hat zur Folge, dass sich deren beabsichtigte Änderung so nicht realisieren lässt.
Größtes Problem der Bahn ist, dass sie Barrierefreiheit für einen Stellplatz neu schaffen muss, weil die zu dem Parkplatz westlich der Bahn führende mehrfach gewendete Rampe wegen der künftig geänderten Gleislage in jedem Fall – sowohl nach dem festgestellten Plan als auch nach der Änderungsplanung – zurückgebaut werden muss.
Da auch die Gemeinde der Bahn nicht anbieten kann, den erforderlichen barrierefrei erreichbaren Stellplatz rechtzeitig im Zuge einer größeren Kfz-Abstellanlage im Hoffeld zu realisieren – ob, wann und mit welchen Inhalten der Bebauungsplan „Hoffeld“ zu Stande kommt, ist derzeit ungewiss – hat Erster Bürgermeister Stumpf folgendes vorgeschlagen (Planfall: „Änderungsvariante“):
·
Der
vorhandene Behindertenstellplatz links (westlich) der Bahn bleibt erhalten.
·
Dieser
Stellplatz wird künftig über einen weiteren Aufzug links der Bahn erschlossen.
Die Vor-
und Nachteile der planfestgestellten Planung und der von der Gemeinde ins Spiel
gebrachten Änderungsvariante wurden bereits im Gemeinderat erörtert.
So
schafft die planfestgestellte Planung mit dem weiteren Zugang zur Haltestelle
von Süden her zwar eine kürzere Verbindung zur Ortsmitte und Fußgänger
erreichen den Bahnsteig, ohne die vielbefahrene Neue Straße queren zu müssen. Aber
der Südzugang liegt eher im Verborgenen und in seiner näheren Umgebung können
mangels verfügbarer freier Flächen keine Parkplätze errichtet werden. Es ist
deshalb zu befürchten, dass dann das
Umfeld des Bahnsteigzugangs zugeparkt und der Kundenparkplatz des dortigen
Einzelhandelsbetriebs missbräuchlich genutzt wird. Der Südzugang – als
gesonderter Zugang neben dem „Hauptzugang“ im Norden – könnte von Behinderten
überdies als diskriminierend empfunden werden.
Die
vom Ersten Bürgermeister vorgeschlagene Änderungsvariante erlaubt es, die Zahl
der Behindertenstellplätze praktisch beliebig zu erhöhen und sie ermöglicht
allen Bahnfahrgästen, die zur Haltestelle mit dem Auto oder Linienbus, als
Fußgänger und gegebenenfalls mit Kinderwagen kommen, einen komfortablen Zugang
zum Bahnsteig über zwei Aufzüge, also ohne eine Rampe oder Treppe benutzen zu
müssen. Dies dürfte dann von großem Vorteil sein, sollte die S-Bahn-Station die
Funktion einer Umsteigehaltestelle zum Bus erhalten, wie es die Planungen des
Verkehrsverbundes und des Landratsamtes vorsehen. Die Haltestelle bietet mit
den im Hoffeld vorgesehenen Stellplätzen auch die notwendigen ausreichenden
Parkmöglichkeiten.
In der Aussprache wird deutlich, dass der Verzicht auf den Süd-Zugang aus den oben schon dargestellten Gründen schwerfällt. Deshalb müsse im Zusammenhang mit der Erschließung des Hoffeldes eine Lösung gefunden werden, die den Fußgängern eine leichtere und sichere Querung der Neuen Straße ermöglicht.
Anwesend: |
16 |
/ mit |
15 |
gegen |
1 |
Stimme |