Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Gemeinde Bubenreuth erteilt der Deutsche Bahn AG – vorbehaltlich der Zusage einer staatlichen Zuwendung – Auftrag zur Errichtung von weiteren 60 Fahrradstellplätzen, um die die von der Bahn (wieder-)herzustellende Fahrradabstellanlage zu ergänzen ist.

 

Der Erste Bürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, mit der DB Netz AG, vertreten durch die DB ProjektBau GmbH, die dazu erforderliche Vereinbarung abzuschließen.

 

In der Vereinbarung ist festzulegen, dass die Gemeinde nur die Kosten übernimmt, die für die Erweiterung der von der DB (ohnehin) zu errichtenden Anlage von 30 auf 90 Stellplätze entstehen; es erfolgt deshalb eine Kostenaufteilung für Zuwegungen, Verkehrsflächen, Ver- und Entsorgungsleitungen u.ä. nur insoweit, als diese Kosten von den von der Gemeinde zusätzlich gewünschten Abstellplätzen hervorgerufen werden; eine pauschale Kostenteilung im Verhältnis 30/60 scheidet in diesen Fällen aus.

 


Sachverhalt:

 

Im Zuge des bereits fortschreitenden Ausbaus der Bahnstrecke wird die Deutsche Bahn AG die auf der Ostseite bisher vorhandenen 30 Fahrradabstell-Plätze weiter nach Osten verlagern. Die Abstellanlage wird dazu abgebaut und so wie sie bisher war an anderer Stelle wieder aufgebaut, also auf befestigtem Grund, überdacht und beleuchtet. Die westlich der Gleise vorhandene kleine Abstellanlage für 10 Fahrräder bleibt an ihrem Standort unverändert erhalten. Seitens der Bahn werden den S-Bahn-Nutzern folglich weiterhin insgesamt 40 Fahrradstellplätze zur Verfügung gestellt.

 

Im Zusammenhang mit den Planungen für das Gewerbegebiet Hoffeld haben wir zur Abschätzung des Flächenbedarfs für Fahrrad- und Kfz-Abstellanlagen an der S-Bahn-Station ein Gutachten des Verkehrsverbundes Großraum Nürnberg (VGN) eingeholt. Dieses geht von einem Bedarf von insgesamt 80 bis 100 bzw. zusätzlichen 40 bis 60 Fahrradabstellplätzen aus. Diese zusätzlichen Plätze müsste die Gemeinde Bubenreuth herstellen und bekäme dafür staatliche Zuschüsse.

 

Da es sich aus Gründen der Wirtschaftlichkeit anbietet, dass nicht die Bahn die eine und daneben dann die Gemeinde eine weitere Abstellanlage errichtet, haben wir die Bahn angefragt, ob sie bei entsprechender Kostenbeteiligung der Gemeinde gleich eine dem Bedarf entsprechende große Anlage für 90 überdachte Plätze errichten würde (30 Stellplätze, die von der Bahn zu verlagern sind, und 60 Stellplätze, die die Gemeinde zusätzlich bereitstellt). Die Bahn wäre dazu grundsätzlich bereit und hat dazu eine Vereinbarung vorgelegt, zu deren Abschluss in modifizierter Form der Erste Bürgermeister ermächtigt werden müsste.

 

Die Vereinbarung sieht in der vorliegenden Form (Stand 19.05.2015) grundsätzlich vor, dass alle Kosten für die Verlagerung der bisherigen Abstellanlage die Bahn und alle Kosten für die Erweiterung dieser Anlage die Gemeinde Bubenreuth trägt. Nachbesserungsbedarf besteht allerdings noch dahingehend, dass die Kosten für die Herstellung der befestigten Flächen nicht im Verhältnis 30/60 von der Bahn und der Gemeinde getragen werden, sondern dass die Flächen für die Zuwegungen allein der Bahn zuzurechnen sind, weil sie bereits schon für die Ersatz-Anlage notwendig werden. Abgerechnet wird nach tatsächlich entstandenen Kosten.

 

Wir haben die Kostenberechnung und die Planung der Bahn (letztere soweit sie uns offengelegt wurde) von dem Ingenieurbüro Hahn prüfen lassen. Während die Bahn in sehr schematisierter Form Kosten in Höhe von 129.700 EUR als gemeindlichen Anteil ermittelt, ergeben sich unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten, wonach einzelne Positionen entfallen können (beispielsweise sind keine Bäume zu roden) oder unrealistisch hoch erscheinen sowie unter Berücksichtigung einer sachgerechten Flächenaufteilung (siehe oben) Kosten in Höhe von noch 97.000 EUR für die Gemeinde.

 

Zum Vergleich hat das Ingenieurbüro auch noch ermittelt, welche Baukosten zu erwarten wären, würde die Gemeinde die Anlage getrennt errichten, also erst dann, wenn die Bahn ihre Anlage versetzt hat. Danach beliefen sich die Baukosten auf 88.200 EUR. Allerdings könnte ein erhöhter Aufwand für das gegebenenfalls erforderliche Zusammenführen der Leitungen der Gemeinde mit den Leitungen der Bahn erforderlich werden. Außerdem benötigt eine isolierte Maßnahme der Gemeinde eine etwas größere Fläche, was sich in den dann höheren Grunderwerbskosten niederschlagen würde.

 

Weitere Synergien könnten sich ergeben, würde die gemeindliche Fahrradabstellanlage zusammen mit einer zusätzlichen Kraftfahrzeug-Abstellanlage errichtet; nach der Bedarfsprognose des VGN sind über die vorhandenen 30 Kfz-Stellplätze hinaus zusätzlich 35 bis 40 Stellplätze erforderlich.

 

Allgemein noch folgende Hinweise:

 

Grunderwerbskosten sind in den vorstehend benannten Kosten nicht enthalten.

 

Die Baukosten fallen bei einer Kooperation mit der Bahn aller Voraussicht nach erst im Jahr 2017 an.

 

Die Gemeinde erhält einen Zuschuss pro überdachtem Stellplatz in Höhe von 300,00 EUR, insgesamt also von 18.000,00 EUR. Wenn der Zuwendungsgeber eine Überdachung sämtlicher Plätze nicht für erforderlich erachtet, reduziert sich der Zuschuss pro Stellplatz um 150,00 EUR.

 


Anwesend:

16

/ mit

16

gegen

0

Stimmen