Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf einer Teilfläche des Grundstücks Fl.-Nr. 28, Wiesenweg 72, kann nach Meinung des Bauausschusses grundsätzlich in Aussicht gestellt werden. Allerdings ist die Stellplatz- und Garagensatzung der Gemeinde Bubenreuth auch im Hinblick auf § 5 Abs. 4 („Mehr als 4 zusammenhängende Stellplätze bzw. Garagen sind nur über eine gemeinsame Zu- und Abfahrt an die öffentliche Verkehrsfläche anzuschließen.“) anzuwenden. Hierzu könnte das Baufenster um ca. 3,00 m nach Süden verschoben werden, um die erforderliche Anzahl von Stellplätzen mit einer gemeinsamen Zu- und Abfahrt vor dem Wohngebäude anordnen zu können. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wird eine endgültige Entscheidung erst nach Vorliegen aller für das Bauvorhaben relevanten Details im Rahmen eines Vorbescheids oder eines Bauantrags durch den Gemeinderat getroffen.


Sachverhalt:

 

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wiesenweg 2“, der in Verbindung mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Wiesenweg“ rechtskräftig ist.

 

Zur Verwirklichung des Bauvorhabens werden, so weit aus der bereits vorliegenden Skizze und Beschreibung ersichtlich, Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes und der gemeindlichen Stellplatz- und Garagensatzung erforderlich:

 

Geringfügige Überschreitung der Baugrenzen.

Errichtung von Dacherkern, die über eine bestimmte Länge hinausgehen.

Verzicht auf die Garagen und Situierung der Stellplätze.

Verzicht der gemeinsamen Zu- bzw. Abfahrt bei mehr als 4 zusammenhängenden Stellplätzen.

 

Über evtl. weitere Befreiungen und sonstige Auflagen kann erst nach Vorliegen der endgültigen Planunterlagen befunden werden.

 

 

Dem anwesenden Vertreter des Antragstellers wird nach einstimmigem Beschluss der anwesenden Ausschussmitglieder zu diesem TOP das Rederecht erteilt.


Anwesend:

5

/ mit

5

gegen

0

Stimmen