Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Wegen stetig steigender Nachfragen erwägt die Verwaltung Baumbestattungen und sog. „Anonyme Bestattungen“ in Form eines anonymen Urnenfeldes auf dem Waldfriedhof zu ermöglichen. Hierzu müsste sowohl die Friedhofssatzung als auch die Gebührensatzung entsprechend angepasst werden.

 

Als erster Schritt wird nach der Bauausschusssitzung am 07.07.2015 ein Ortstermin am Waldfriedhof in Bubenreuth stattfinden, an dem der zuständige Sachbearbeiter, Herr Benisch, die Situation der vorhandenen und neuen Grabstätten ausführlich erläutern wird. Ebenfalls soll die angedachte Entwicklung des Friedhofes in den nächsten 100 Jahren angesprochen werden.

 

Für die tatsächliche Anpassung bzw. Änderung der Friedhofssatzung mit entsprechender Gebührensatzung ist im Weiteren der Gemeinderat zuständig.

 

 

Hintergründe zum Neuerlass einer Bestattungs- und Friedhofssatzung und zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung

 

In der Sitzung stellt die Verwaltung die gewollten Änderungen und Neuerungen der beiden Satzungen vor.

 

Als Erstes wird über die Gebührensatzung beraten, in die u.a. die neuen Gebühren „Urnengrab am Baum“ und „Anonymes Urnenfeld“ mit aufzunehmen sind.

 

In diesen Zusammenhang schlägt der zuständige Mitarbeiter vor, die anderen Gebührensätze ebenfalls anzupassen. Der Friedhof sollte eine kostendeckende Einrichtung sein. Im Moment beträgt die Kostendeckung aber nur ca. 35 %. Die Verwaltung schlägt vor, die Gebühren so zu erhöhen, dass eine 50-%-Deckung erreicht wird. Dieser Vorschlag findet im allgemeinen Zustimmung.

 

Im weiteren Verlauf wird der Friedhof in seiner Gesamtheit vorgestellt und die Entwicklungsmöglichkeiten der nächsten 20 - 30 Jahre erläutert. Es wird vorgeschlagen, einen Teil im alten Friedhof aufzulassen und keine neuen Grabrechte mehr zu vergeben und in einem anderen Teil des alten Friedhofes den Erwerb eines Grabrechtes bereits vor Eintritt eines Todesfalles zu ermöglichen. Somit kann der zunehmende Leerstand in dem einen Teil vermieden werden und der aufzulassende Teil lässt Planungsspielraum für die nächsten Jahrzehnte zu.

 

Für die Bestattungsarten „Urnengrab am Baum“ und das „Anonyme Urnenfeld“ werden verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten erläutert und dafür geeignete Standorte am Friedhofsplan aufgezeigt. Im Anschluss an die Bauausschusssitzung werden die besprochenen Standorte vor Ort am Friedhof besichtigt.

 

 

Als Ergebnis der Vorberatungen wird folgendes festgestellt:

 

In die neue Friedhofssatzung wird mit aufgenommen,

 

1.    Im alten süd-westlichen Teil des Friedhofes soll es keine Neuvergaben mehr geben.

2.    Im alten nord-westlichen Teil des Friedhofes kann jederzeit ein Grabrecht erworben werden.

3.    Im neuen Teil des Friedhofes werden die Gräber der Reihe nach vergeben, die Richtung legt die Verwaltung fest und das erstmalige Nutzungsrecht wird erst im Todesfalle vergeben.

4.    Es sind nur noch biologisch abbaubare Urnen (Kapseln und Überurnen) bei Erdbestattungen zugelassen.

5.    Bei Beisetzungen in der Urnenwand muss mindestens die Überurne aus festem Material sein.

6.    Zur Pflege der Grabstätten wird aufgenommen, dass

a)    die Bepflanzung auf den Gräber eine Höhe von 1,30 m nicht überschreiten darf und

b)    an den Urnenwänden kein zusätzlicher Schmuck oder Blumen etc. angebracht werden dürfen.

7.    die Aufnahme von Bestattungen im „Anonymen Urnenfeld“.

8.    die Aufnahme von Bestattungen im „Urnengrab am Baum“.

Bestattungen im „Urnengrab am Baum“ an den von der Verwaltung vorgeschlagenen Bäumen sind zwar generell möglich. Vorab soll aber zusätzlich geprüft werden inwieweit dies auch zwischen 3 Bäumen auf Höhe der neuen Urnenwände möglich wäre; das Ergebnis ist dem Bauausschuss in der nächsten Sitzung mitzuteilen.

 

Auch die zum Thema „Friedwald“ schon vorhandenen Unterlagen und die im Jahre 2013 dazu ermittelten voraussichtlichen Kosten sind dem Ausschuss vorzulegen.

 

Die neue Bestattungs- und Friedhofssatzung sowie die geänderte Friedhofsgebührensatzung sind von der Verwaltung zu erarbeiten und im Finanz- und Personalausschuss zu vorzuberaten.