Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Beschluss:

Der Gemeinderat setzt für den ISEK-Prozess einen Lenkungskreis nach folgenden Maßgaben ein:

Aufgaben des Lenkungskreises:

·         Begleitung des Ortsentwicklungsprozesses;

·         Informations-, Diskussions- und Beratungs-Plattform;

·         Koordinierung der Bürger- bzw. Akteurs-Beteiligung;

·         Zeitnahe Abstimmung und Organisation einzelner Vorgänge des Ortsentwicklungsprozesses in der Regel im Rahmen der turnusgemäßen Zusammenkünfte,

·         Vorberatung von Entscheidungen des Gemeinderats und des 1. Bürgermeisters;

 

Der Lenkungskreis (LK) entscheidet selbständig nur über organisatorische Belange des Ortsentwicklungsprozesses. Die dem Gemeinderat und dem 1. Bürgermeister nach der Gemeindeordnung bzw. der Geschäftsordnung zustehenden Befugnisse bleiben unberührt. Der LK spricht grundsätzlich nur Empfehlungen aus. Angelegenheiten, die einer Entscheidung des Gemeinderats bedürfen, legt der 1. Bürgermeister diesem mit einer Beschlussempfehlung des LK zur weiteren Befassung vor.

Mitglieder des Lenkungskreises:

Dem Lenkungskreis gehören an

·         der 1. Bürgermeister; er leitet den LK;

·         der 2. Bürgermeister;

·         je ein Gemeinderatsmitglied der vier im Gemeinderat vertretenen Fraktionen CSU, FW, Grüne, SPD; im Verhinderungsfall Vertretung durch je ein weiteres Gemeinderatsmitglied der jeweiligen Fraktion; die Gemeinderatsmitglieder werden von ihren jeweiligen Fraktionen benannt;

·         der geschäftsleitende Beamte; Vertretung durch den Leiter des Bauamtes;

·         je ein Vertreter/eine Vertreterin der drei Arbeitsgruppen „Energie sparen“, „Energie wandeln“ und „Ortsentwicklung“ der „Energiewende Bubenreuth“ (EWB) als Vertreter/innen der Bürgerschaft; die Mitglieder werden von der EWB benannt;

·         der Stadtplaner der Planungsgruppe Meyer-Schwab-Heckelsmüller mit den Aufgaben Moderation, Vor- und Nachbereitung der Sitzungen mit Protokollführung.

Stimmrecht und Abstimmungen:

Die bei den Sitzungen des Lenkungskreises anwesenden Mitglieder oder Stellvertreter sind mit Ausnahme des Stadtplaners stimmberechtigt; sie haben je eine Stimme. Bei kurzfristigem Bedarf kann die Abstimmung auch im Umlaufverfahren per E-Mail erfolgen.

Einbindung von Dritten:

Der LK darf, wenn dies für seine Tätigkeit förderlich ist, Gäste, wie z.B. Akteure, Fachplaner, Hochschulvertreter und Multiplikatoren, selbständig zu seinen Sitzungen einladen. Dritte besitzen kein Stimmrecht.

 


Wortprotokoll:

 

Auf den dieser Niederschrift als Bestandteil beigefügten Antrag der FW-Fraktion wird Bezug genommen. Dem Antrag zufolge sollen nicht nur gemäß Nr. 4.3 der ISEK-Beschreibung der „Lenkungskreis“ eingesetzt, sondern auch seine Zusammensetzung festgelegt und seine Aufgaben konkretisiert werden.

 

Dazu hat das mit der Moderation des ISEK-Prozesses beauftragte Stadtplanungsbüro einen Vorschlag unterbreitet, der in den nachfolgenden Beschlusstext übernommen wurde.

 

Nach kurzer Beratung beschließt der Gemeinderat:


Anwesend:

16

/ mit

16

gegen

0

Stimmen

 

Die Fraktionen benennen die Gemeinderatsmitglieder Eger (CSU), Dr. Pfeiffer (SPD), Meyer (FW) und C. Dirsch (GRÜNE) für den Lenkungskreis.