Beschluss:
Der Gemeinderat ermächtigt den Bauausschuss, die Arbeiten zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Turnhallendach auch dann zu vergeben, sollte das dem Bauausschuss von der Geschäftsordnung zugestandene Entscheidungslimit von 50.000,00 EUR überschritten werden. Über das Ergebnis ist dem Gemeinderat in einer seiner nächsten Sitzungen zu berichten.
Die überplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt. Sie sind mit nicht benötigten Ausgabemitteln der Maßnahme „Mehrzweckhalle“ und darüber hinaus durch Einsparungen bei anderen Investitionen gedeckt.
Mit dem Bauantrag ist eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Anlage vorzulegen.
Wortprotokoll:
Bereits
Ende April 2014 hatte der Gemeinderat einstimmig beschlossen, den neuen
Dachstuhl der Turnhalle so zu bemessen, dass eine Photovoltaikanlage zu
gegebener Zeit nachgerüstet werden kann. Auf Wunsch des amtierenden
Gemeinderates soll diese Anlage nun gleich im Zuge der laufenden Sanierungs-
und Umbaumaßnahme installiert werden.
Da die
noch durchzuführende Ausschreibung und Vergabe hierzu zusätzlich in den
Bauablauf aufgenommen und in den Bauzeitenplan eingepasst werden muss, ist eine
Vergabesitzung noch vor der regulären Gemeinderatssitzung Ende Juli 2015
erforderlich. Das planende Ingenieurbüro hat Kosten von rund 90.000 EUR
brutto für die Maßnahme veranschlagt. Diese zu erwartende Vergabesumme
übersteigt die Entscheidungskompetenz von Erstem Bürgermeister und Bauausschuss.
Der Gemeinderat sollte daher ausnahmsweise den Bauausschuss ermächtigen, eine
Vergabeentscheidung auch dann zu treffen, wenn das Limit von 50.000,00 EUR
überschritten wird.
Auch
werden nach aktueller Haushaltslage die zu erwartenden Mehrkosten für die
Photovoltaikanlage den durch die Verwaltung vorsorglich eingeplanten „Puffer“
für die Sanierung der Turnhalle um mindestens 20.000 EUR überschreiten.
Die Verwaltung hält es deshalb für erforderlich, dass nach dem Vorliegen der
genauen Vergabesumme die überplanmäßigen Ausgaben durch den Gemeinderat
nachträglich beschlossen werden.
In der Beratung werden die Deckungsmöglichkeiten der überplanmäßigen Ausgabe erörtert und die in den nachfolgenden Beschluss aufgenommene Lösung gefunden. Aus diesem Grunde möchte der Gemeinderat sogleich mit der Ermächtigung des Bauausschusses die Genehmigung der überplanmäßigen Ausgabe verbinden.
Anwesend: |
16 |
/ mit |
15 |
gegen |
1 |
Stimme |