Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1

Beschluss:

 

Der Gemeinderat ermächtigt den Bauausschuss, die Arbeiten zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Turnhallendach auch dann zu vergeben, sollte das dem Bauausschuss von der Geschäftsordnung zugestandene Entscheidungslimit von 50.000,00 EUR überschritten werden. Über das Ergebnis ist dem Gemeinderat in einer seiner nächsten Sitzungen zu berichten.

 

Die überplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt. Sie sind mit nicht benötigten Ausgabemitteln der Maßnahme „Mehrzweckhalle“ und darüber hinaus durch Einsparungen bei anderen Investitionen gedeckt.

 

Mit dem Bauantrag ist eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Anlage vorzulegen.

 


Wortprotokoll:

 

Bereits Ende April 2014 hatte der Gemeinderat einstimmig beschlossen, den neuen Dachstuhl der Turnhalle so zu bemessen, dass eine Photovoltaikanlage zu gegebener Zeit nachgerüstet werden kann. Auf Wunsch des amtierenden Gemeinderates soll diese Anlage nun gleich im Zuge der laufenden Sanierungs- und Umbaumaßnahme installiert werden.

 

Da die noch durchzuführende Ausschreibung und Vergabe hierzu zusätzlich in den Bauablauf aufgenommen und in den Bauzeitenplan eingepasst werden muss, ist eine Vergabesitzung noch vor der regulären Gemeinderatssitzung Ende Juli 2015 erforderlich. Das planende Ingenieurbüro hat Kosten von rund 90.000 EUR brutto für die Maßnahme veranschlagt. Diese zu erwartende Vergabesumme übersteigt die Entscheidungskompetenz von Erstem Bürgermeister und Bauausschuss. Der Gemeinderat sollte daher ausnahmsweise den Bauausschuss ermächtigen, eine Vergabeentscheidung auch dann zu treffen, wenn das Limit von 50.000,00 EUR überschritten wird.

 

Auch werden nach aktueller Haushaltslage die zu erwartenden Mehrkosten für die Photovoltaikanlage den durch die Verwaltung vorsorglich eingeplanten „Puffer“ für die Sanierung der Turnhalle um mindestens 20.000 EUR überschreiten. Die Verwaltung hält es deshalb für erforderlich, dass nach dem Vorliegen der genauen Vergabesumme die überplanmäßigen Ausgaben durch den Gemeinderat nachträglich beschlossen werden.

 

In der Beratung werden die Deckungsmöglichkeiten der überplanmäßigen Ausgabe erörtert und die in den nachfolgenden Beschluss aufgenommene Lösung gefunden. Aus diesem Grunde möchte der Gemeinderat sogleich mit der Ermächtigung des Bauausschusses die Genehmigung der überplanmäßigen Ausgabe verbinden.

 


Anwesend:

16

/ mit

15

gegen

1

Stimme