Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Gemeinderat billigt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 4/27 „Photovoltaikanlage Bubenreuth-Nord“ und den Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans jeweils mit Begründung (alle Pläne und Begründungen nach dem Stand vom 16.06.2015) mit der Maßgabe, dass im Bebauungsplan

 

  • die Festsetzung unter Nr. 1.1.1 Satz 1 wie folgt gefasst wird:

    „Zulässig ist das im Durchführungsvertrag vom (Datum) vereinbarte Vorhaben zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage mit einer maximal zulässigen Fläche für Solarmodule (MF) von 90.000 m2.“

 

  • die Festsetzung unter Nr. 1.1.2 wie folgt gefasst wird:

    „1.1.2 Abschluss eines neuen oder geänderten Durchführungsvertrages

    Die mit diesem Bebauungsplan festgesetzten Nutzungen sind auch unter der Voraussetzung des Abschlusses eines geänderten oder weiteren Durchführungsvertrages zulässig (§12 Abs. 3 a Satz 2, Abs. 5 BauGB).“

 

  • unter Nr. 1.5 die in den Geltungsbereich des Bebauungsplans aufgenommene „Fläche für die Landwirtschaft“ als solche festgesetzt wird (die bisherige Festsetzung wird Nr. 1.6).

 

Die Gemeinde führt zu diesen Entwürfen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung und parallel dazu für die möglicherweise berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange die Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durch.

 


Wortprotokoll:

 

Die Ergebnisse der unter den vorangegangenen TOP 60.1 und 60.2 erfolgten Abwägung sind in den Entwürfen nach dem Stand vom 16.06.2015 des Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungsplans berücksichtigt.

 

Sodann fasst der Gemeinderat folgenden


Anwesend:

16

/ mit

13

gegen

2

Stimmen

(GRM Eger hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.)