Wortprotokoll:

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Weise, dass die Vorentwürfe des Bebauungsplans und der 3. Änderung des Flächennutzungsplans (jeweils Stand vom 10.03.2015) unter TOP 1 der Bürgerversammlung am 06.05.2015 der Öffentlichkeit vorgestellt wurden. Zu der Bürgerversammlung wurde mit Bekanntmachung vom 23.04.2015 (mit der auch die Aufstellungsbeschlüsse für den Bebauungsplan und die Änderung des Flächennutzungsplans bekanntgemacht wurden) und mit einer Veröffentlichung in der Ausgabe 5/2015 des gemeindlichen Mitteilungsblatts eingeladen. Zusätzlich wurde die Bürgerversammlung mit 12 Plakaten beworben, die am 30.04.2015 aufgestellt worden waren. Im Anschluss an die Bürgerversammlung wurde der Öffentlichkeit bis 13.05.2015 überdies Gelegenheit gegeben, in die Vorentwürfe im Rathaus Einsicht zu nehmen und sich zu äußern.

 

Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 30.03. bis 17.04.2015 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Gelegenheit gegeben, zu den Vorentwürfen des Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungsplans Stellung zu nehmen.

 

Bei Aufruf des Tagesordnungspunktes prüft der Vorsitzende die Frage der persönlichen Beteiligung anwesender Gemeinderatsmitglieder. GRM Eger erklärt, dass er als Eigentümer eines Grundstücks in dem künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans persönlich beteiligt ist. Er nimmt deshalb an den Beratungen und Abstimmungen zu TOP 60 und seinen Unterpunkten 60.1 bis 60.3 nicht teil.