Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Beschluss:

 

Die Gemeinde Bubenreuth errichtet eine Lärmschutz-Wall/Wand-Kombination an den Posteläckern unter folgenden Voraussetzungen:

1.    Die Maßnahme muss baurechtlich genehmigt und im wesentlichen kostenfrei sein (über Planungs- und Gutachterkosten hinaus dürfen der Gemeinde keine weiteren wesentlichen Kosten entstehen, insbesondere keine für das Anfahren, Ablagern und Verdichten des Materials und keine Kosten für die Errichtung der Lärmschutzwand).

2.    Die Dimension des Walls einschließlich der benötigten Grundstücksflächen wird im Plan definiert.

3.    Der hydraulische Abfluss von Oberflächenwasser auf Gemeindeseite ist gewährleistet.

4.    Es wird nachgewiesen, dass das Material nicht kontaminiert ist (ohne schädliche Wirkung für die Umwelt im Wall eingebaut werden kann).

5.    Es ist gewährleistet, dass ein durchgängiges Bauwerk entsteht (zwischen den Firmen Gleißner und Teller).

6.    Die Kosten der Maßnahme werden auf die künftigen Bauflächen im Zuge von Kostenerstattungsverträgen umgelegt, die mit deren Eigentümern abzuschließen sind.


Wortprotokoll:

 

Bereits vor mehr als drei Jahren hatte die Verwaltung Überlegungen dahingehend angestellt, den Ausbruch aus der neuen zweiten Röhre des Burgbergtunnels für einen Lärmschutzwall an den Posteläckern zu verwenden.

 

Die Regierung von Mittelfranken und das Landratsamt, mit denen die Verwaltung die baurechtlichen Aspekte des Lärmschutzwalles erörtert hatte, waren zunächst der Auffassung, dass der Wall ein nicht privilegiertes Vorhaben im Außenbereich darstellt, dessen Errichtung folglich einen Bebauungsplan erfordert.

 

Auf Anfragen der Gemeinde, ob ihr der Ausbruch aus dem Tunnelbau überlassen werden könne, blieb die Bahn zunächst unverbindlich, später dann hat sie erklärt, dass sie das Material nicht zur Verfügung stellen könne, sondern anderweitig verwenden wolle. Daraufhin wurden von der Gemeinde keine weiteren Anstrengungen im Hinblick auf den Lärmschutzwall mehr unternommen.

 

Nach erfolgter Ausschreibung der Tunnelbauarbeiten wandten sich dann aber doch Bieter mit dem Angebot an die Gemeinde, ihr mit dem zu deponierenden Ausbruch kostenlos einen Lärmschutzwall zu errichten, denn die Bahn hatte sich in den Verdingungsunterlagen ausbedungen, dass der anfallende Abraum in das Eigentum der Auftragnehmer zu übernehmen ist.

 

Nach einem Gespräch, das Erster Bürgermeister Stumpf mit dem Bayerischen Staatsminister des Inneren, für Bau und Verkehr, MdL Joachim Herrmann, beim Tunnelanschlag geführt hatte, zeigte sich das Landratsamt bereit, für den Lärmschutzwall eine Baugenehmigung im Außenbereich zu erteilen.

 

In der Aussprache wird deutlich, dass die Errichtung einer Lärmschutzanlage an den Posteläckern vor dem Hintergrund des Bürgerentscheids zur Ortsentwicklung (Ausbildung einer Ortsmitte, keine Entwicklung an den Rändern) allgemein als sinnvoll angesehen wird, allerdings bevorzugt die Fraktion der Grünen eine Lärmschutzbebauung als Gebäuderiegel anstelle eines Walles.

 

Nach eingehender Diskussion fasst der Gemeinderat sodann folgenden


Anwesend:

15

/ mit

12

gegen

1

Stimme

(GRM Eger und GRM Paulus nehmen wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Abstimmung teil.)