Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Gemeinderat erlässt folgende Satzung:

 

 

Satzung zur Änderung der Satzung

zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

 

vom (Ausfertigungsdatum)

 

 

§ 1

Änderung einer Satzung

 

Die Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 24. Juli 2014 wird wie folgt geändert:

 

§ 3 Abs. 6 erhält folgende Fassung:

 

„(6) Der oder die vom Gemeinderat bestellte Jugendbeauftragte oder Seniorenbeauftragte enthält eine monatliche Pauschale zur Abgeltung des mit dem jeweiligen Amt verbundenen Aufwands. Die monatliche Pauschale beträgt 50,00 EUR, sie wird Gemeinderatsmitgliedern neben der Entschädigung nach Abs. 2 gewährt.“

 

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 1. Mai 2014 in Kraft.

 

 

(Ausfertigung)

 


Wortprotokoll:

 

In seiner Sitzung am 20.01.2015 hat der Gemeinderat Herrn Manfred Winkelmann und GRM Hans-Jürgen Leyh mit Beschluss Nr. 5/2015 als Seniorenbeauftragte bestellt.

 

Mit Beschluss Nr. 6/2015 wurde GRM Schmucker-Knoll in derselben Sitzung in ihrem Amt als Jugendbeauftragte bestätigt, das sie nach der letzten Gemeinderatswahl bis dato kommissarisch wahrgenommen hatte.

 

Mit Beschluss Nr. 25.1 wurde dann in der Gemeinderatssitzung am 10.03.2015 Frau Jessica Braun als weitere Jugendbeauftragte bestellt.

 

Beim Erlass der „Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts“ (kurz: „Hauptsatzung“) ging der Gemeinderat davon aus, dass (nur) eines seiner Mitglieder zur oder zum Generationenbeauftragten und (nur) ein weiteres zu deren oder dessen Stellvertretung bestimmt wird.

 

Dahingegen wird nun die Funktion der oder des Generationenbeauftragten aufgeteilt in die Funktionen von zwei Jugendbeauftragten und zwei Seniorenbeauftragten, die jeweils diese Funktionen gleichberechtigt ausüben sollen.

 

Aus diesem Grunde bedarf es einer Änderung des § 3 Abs. 6 der Hauptsatzung.

 

Nach kurzer Beratung beschließt der Gemeinderat:


Anwesend:

15

/ mit

15

gegen

0

Stimmen